Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP: die wichtigsten Passagen für den Flüchtlingsbereich

Der Flüchtlingsrat Hessen hat wichtigste Passagen aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP (http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf) zusammengestellt:

Bleiberechtsregelung

Hinsichtlich der gesetzlichen Altfallregelung sind wir uns einig, dass vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf in Bezug auf diejenigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besteht, die voraussichtlich die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung zum Jahresende verfehlen werden. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung gefunden werden.
Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität
insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist;
Wohnsitzbeschränkungen bleiben unberührt.

Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen
dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.

Visa-Verfahren – Visa-Warndatei

Wir stimmen darin überein, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im
Zusammenhang mit dem Visumverfahren, mit rechtswidrigem Verhalten bei sons-
tigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine
nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen.

Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die
deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der
Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflich-
tungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Daten-
sätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert
sind.

Evaluierung Abschiebehaftbedingungen

An der Verhängung von Abschiebungshaft als ultima ratio zur Durchsetzung von
Ausreisepflichten halten wir fest. Es kommt darauf an, dieses Mittel maßvoll und
unter strikter Beachtung der Grundrechte anzuwenden. Wir wollen gemeinsam mit
den Ländern überprüfen, ob – auch im Lichte der Vorgaben der EU-
Rückführungsrichtlinie – Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung
und Abschiebungshaft sinnvoll sind.

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungs-
prinzip evaluieren.

Kinderrechte

Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Be-
reichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindge-
rechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-
Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbe-
schwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.

Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung

Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel
und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung un-
seres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Men-
schenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigen-
ständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthalts-
rechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt
des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-,
Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.

Zusammenlegung Sozial- und Verwaltungsgerichte

Um den Mitteleinsatz der Justiz effizienter gestalten zu können, eröffnen wir den
Ländern die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte unter Wahrung der
richterlichen Unabhängigkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen.