Inhaftierung von Geflüchteten soll erleichtert werden

Kabinettsvorlage “Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung” am 3. Dezember

Herbert Prantl in der SZ: „Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist. Er ist nicht nur eine Ansammlung von Nickeligkeiten, neuen Erschwernissen und Bürokratismen; im Kern ist er die Perfidie in Paragrafenform.“

Der Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” soll am 3. Dezember 2014 erfolgen, um anschließend in den Bundestag eingebracht zu werden. Die Große Koalition beabsichtigt, den Entwurf so zu schreiben, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.

Problematisieren ist an dem Entwurf insbesondere, dass die Inhaftierung von Geflüchteten erleichtert wird, weil der Begriff der „Fluchtgefahr“ um zahlreiche Merkmale erweitert wird, die auf die Mehrzahl der Geflüchteten zutreffen. So geschieht eine Kriminalisierung von Flucht.

Es ist noch bis zum 3. Dezember Zeit, sich zu wehren!