„Grundrechtliche Anforderungen an die Hausordnung  der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg“

so lautet der Titel des Rechtsgutachten, das von Aktion Bleiberecht Freiburg und Lea-watch Freiburg in Auftrag gegeben wurde. Das Gutachten setzt sich mit der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg auseinander. Die Hausordnung soll ein Regelwerk für alle Menschen sein, die sich in der Einrichtung bewegen und dort aufhalten. Nach unseren Informationen haben die Hausordnungen in allen Landeserstaufnahmeeinrichtungen von Baden-Württemberg den selben Wortlaut.

Das Rechtsgutachten stellt fest, dass in der Hausordnung keine Rechte der Bewohner*innen (Geflüchtete) formuliert sind, und dass „die Grundrechtsverletzungen“ insbesondere „wegen § 47 AsylG als besonders intensiv zu werten“ sind.

Grundrechtliche Anforderungen an die Hausordnung der EA Freiburg 2020

Rechtsgutachten zur Sachleistungsversorgung in kommunalen Unterkünften 2003

Rechtsgutachten zu Hausordnungen in Sachsen

Handlungsempfehlung

Papier zur Pressekonferenz

02.07.2021 | Entscheidung des VGH | Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Freiburg: Eilantrag von Bewohnern der Einrichtung gegen Regelungen der Hausordnung abgelehnt

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