Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Kampagne der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen

zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – November 2014

Auch wenn gestern der Bundestag bereits den Regierungsentwurf zur Änderung des AsylbLG beschlossen hat, wollen wir die Debatte weiterhin – oder besser endlich – öffentlich führen. Wahrscheinlich wird Ende November dem Bundesrat der Beschluss des Bundestags zur Genehmigung vorgelegt werden. Dann muss noch der Bundespräsident zustimmen.
Im Zentrum unserer Kampagne steht die reduzierte Gesundheitsversorgung, die nach dem gestrigen Beschluss bleiben wird, lediglich ergänzt um die (Wieder-) Einführung ärztlicher/ klinischer Nothilfe (§§ 4a und b).
Zu zwingenden Gründen einer Aufhebung des Gesetzes vgl. Stellungnahme des Berliner Flüchtlingsrats:
Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr als Unterstützer*innen dabei seid! Wenn Ihr uns bis Montag 10.11. Bescheid gebt, kommt Ihr – wenn gewünscht – mit auf den Flyer. Der geht kommende Woche in Druck.
Ansonsten auf jeden Fall als Unterstützerinnen des Aufrufs auf die Kampagnen-Website: http://stopasylblg.de/

Hier sind auch weitergehenden Forderungen zum AsylbLG aufgeführt:
http://stopasylblg.de/medizinische-versorgung-illegalisierter/
http://stopasylblg.de/forderungen-laut-umfassendem-gesundheitsverstaendnis/

Erreichbar ist das Kampagnenteam per E-Mail unter: kampagne@stopasylblg.de
Ihr könnt aber auch gerne an uns (info@medibuero.de) schreiben, wir leiten dann weiter.

Herzliche und solidarische Grüße
büro für medizinische flüchtlingshilfe berlin
www.medibuero.de

Flyer-Text

Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen. Über die Behandlungsbedürftigkeit entscheiden dort medizinisch unqualifizierte Mitarbeiter*innen. Menschen, die sich illegalisiert (also ohne Papiere) in Deutschland aufhalten, droht nach dem Kontakt mit dem Sozialamt die Abschiebung. Daher begeben sie sich oft nicht in ärztliche Behandlung. Krankheiten, Trauma- oder Unfallfolgen werden so verschleppt bis diese chronifizieren oder zu Notfällen werden.
Diese medizinische Unterversorgung ist lebensgefährlich und ethisch nicht zu verantworten. Seit der Einführung ist das AsylbLG mehrfach verschärft bzw. ausgeweitet worden, es generiert tagtäglich Ausgrenzungen und befördert Diskriminierung. Teile des Gesetzes wurden 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, das Gesetz muss deshalb zurzeit überarbeitet werden.
Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht. Das gilt für alle, die sich in Deutschland aufhalten. Gemeinsam mit deutschen Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Ärzt*innenvertretungen, Flüchtlingsräten und Geflüchteten-Selbstorganisationen fordern wir die Abschaffung des AsylbLG und die Einbeziehung der betroffenen Menschen in die regulären sozialen Sicherungssysteme und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Versorgung wäre dann um ein vielfaches menschenwürdiger, aber auch kostensparender und unbürokratischer.
Das Recht auf Gesundheitsversorgung gilt für alle!
www.stopasylblg.de
www.medibueros.org
Unterstützer*innen:
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