Vertuscht und zurechtgebogen: Tod von elf Bootsflüchtlingen wird ad acta gelegt

Drei Frauen und acht Kinder starben im Schlepptau der griechischen Küstenwache

Die Staatsanwaltschaft stellte nun das Ermittlungsverfahren ein

Pressemitteilung PRO ASYL 12.08.2014 | Pressemitteilung und Fakten | Vor der griechischen Insel Farmakonisi starben in der Nacht zum 20. Januar 2014 elf Frauen und Kinder. Ein mit 27 Flüchtlingen aus Afghanistan und Syrien besetztes manövrierunfähiges Boot sank im Schlepptau der griechischen Küstenwache. Die Überlebenden werfen der griechischen Küstenwache vor, sie seien bei stürmischer See mit hoher Geschwindigkeit zurück in Richtung Türkei gezogen worden. Die Küstenwache behauptet, sie hätte das Boot mit langsamer Fahrt in Richtung Farmakonisi geschleppt. Die Flüchtlinge schildern eine Push-Back-Operation (illegale Zurückschiebung), die griechischen Behörden behaupten, eine Seenotrettungsmaßnahme durchgeführt zu haben.

Der griechische Außenminister Evangelos Venizelos versprach in einer Debatte im Europaparlament am 5. Februar 2014 eine lückenlose Aufklärung der Todesfälle von Farmakonisi. Die geschah nicht. Im Gegenteil: Jetzt hat die für die Marine zuständige Staatsanwaltschaft beschlossen, den Farmakonisi-Fall zu den Akten zu legen. Damit wird es nicht zu einer Anklage gegen die beteiligten Beamten der Küstenwache kommen. Tenor der Staatsanwaltschaft: Die Aussagen der 16 Überlebenden sind unglaubwürdig. Push-Backs gibt es grundsätzlich nicht.

PRO ASYL hat die Fallakten analysiert. Das Ergebnis: Eine lückenlose Aufklärung hat nie stattgefunden, stattdessen gab es offenkundig massive Vertuschungen von Seiten der griechischen Behörden: Zeitabläufe der Operation der Küstenwache wurden im Nachhinein verändert. In den gesamten Ermittlungsakten tauchen keine relevanten technischen Aufzeichungen auf. Angeblich gibt es keine GPS-Daten und Radaraufzeichnungen, keine Dokumentation der Telefon- und Funkkommunikation und keine Bildaufzeichnungen. Ob Seenotregeln beachtet wurden, wurde gar nicht erst untersucht. (siehe Anhang)

„Im Jahr 2014 sterben elf Frauen und Kinder an der hochgerüsteten EU- Außengrenze, angeblich ohne dass dies eine technische Spur hinterlässt. Verletzungen von elementaren Seenotregeln werden gar nicht erst untersucht – ein himmelschreiender Justizskandal“ so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. „Die Einstellung des Verfahrens stellt eine Verhöhnung der Opfer und ihrer Familienangehörigen dar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung“.

Ein griechisches Rechtsanwältinnenteam bereitet aktuell eine Klage gegen Griechenland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vor. PRO ASYL unterstützt die Klage aus seinem Rechtshilfefonds. Bereits seit dem 24. Januar unterstützt PRO ASYL die Überlebenden rechtlich und humanitär indem das griechische Anwältinnenteam finanziert wird und hat zahlreiche Gespräche mit insgesamt 15 Zeugen geführt.

—————————————————————————————————————

PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:

069 / 24 23 14 30
presse@proasyl.de
Postfach 160624
60069 Frankfurt a.M.
www.proasyl.de