Wussten Sie, dass Menschen
ohne strafrechtliche Verurteilung 
1 ½  Jahre im Gefängnis eingesperrt werden?

Die Bewegungsfreiheit, sowie die Flucht vor Verfolgung und sozialer Verelendung, wird nach europäischen Ausländergesetzen immer öfters zur Straftat.

Flächendeckend wurden in Europa spezielle Gefängnisse eingerichtet. Tausende auf der Flucht und Wanderung sind eingesperrt. Oft sind sie der Willkür der jeweiligen Polizei ausgeliefert. In Deutschland gibt es die speziellen Abschiebegefängnisse seit dem sogenannten Asylkompromis 1993.

Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Eine strafrechtliche Verurteilung muss ihr nicht vorausgehen. Männer, Frauen, Minderjährige, auch Familien werden / wurden in Haft genommen. Schon allein der subjektive Verdacht der Ausländerbehörde eine Person könnte sich der Abschiebung entziehen, reicht für eine Haft aus. Die Dauer der Haft kann bis zu 18 Monaten verhängt werden.

Flugblatt als PDF (~250 KB)

Weitere Informationen:

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft

Arbeitsgemeinschaft Abschiebehaft Mannheim

Kampagne gegen Abschiebeknäste, Abschiebelager und Abschiebungen

Bündnis gegen Abschiebehaft Rottenburg/Tübingen