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Station 8 – Lager

Hermann-Mitsch-Straße (2)

 

 

 

 

 

Rap von Sadik der mehr als 10 Jahre in der Bissierstraße gewohnt hat. Ich bin hier geboren / seit dem verloren / für euch ist das hier / ein Kanakenrevier / seit dem ich denken kann / lebe ich hier / ich will hier nicht weg / weil meine Freunde hier sind / wir waren zusammen / schon als kleines Kind /die Sonne geht unter / an deinem Horizont / und ich rappe hier / ganz gut und gekonnt / du frägst dich vielleicht / wie kann man hier nur leben / und ich sag dir / es kann nichts besseres geben / hör auf zu lästern / und machs mir nicht mies / ich lebe nun mal im Runzparadies / wirkennen hier jeden / und stehn für andere ein / brauchst viele… / doch du bist allein / komm doch rüber / und stell dich dazu / …./ das ist nun mal so.

PREKÄRES LEBEN ZWISCHEN ASYL UND ABSCHIEBUNG

Bis in die 80er Jahre wurden Geflüchtet in Baden-Württemberg in Wohnungen untergebracht. Dann begann Baden-Württemberg damit, sogenannte „Sammellager“ einzurichten. Der ehemalige Minsterpräsident Lothar Späth im schwäbischen Tagblatt: „Die Buschtrommeln sollen verkünden: Wer nach Baden-Württemberg kommt, muss ins Lager“.

Die Stimmung gegenüber Geflüchteten Anfang der 90er Jahre war geprägt von einer polemischen „Das Boot ist voll“-Debatte. Die Gemeinden, die versäumt hatten rechtzeitig Unterkünfte zu errichten, klagten über fehlende Unterbringungsmöglichkeiten. Auch in Freiburg wurden Geflüchtete provisorisch in Turnhallen untergebracht. Bundesweit kam es in den 90er-Jahren zu mehreren tödlichen Anschlägen auf Flüchtlingslager. Diesem rassistischen Druck der Straße gab die Politik 1993 mit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl nach. In Freiburg wurde daraufhin in den ehemaligen Militärkasernen in der Wiesentalstraße die sogenannte Bezirksstelle für Asyl eingerichtet, die Asylanträge im Schnellverfahren ablehnen konnte. Die Geflüchteten wurden nach einigen Wochen in sogenannte Anschlussunterkünfte auf die Gemeinden weiter aufgeteilt. Dort unterlagen sie vielerlei Restriktionen und Kontrollen, so durften z.B. Lebensmittel nicht mit in die Zimmer genommen werden; bei Kontrollen wurden dort gefundenen Lebensmittel weggeworfen. Die Kasernen waren von einem Zaun umgeben, an dem Besucher bei Eintritt ihren Ausweis bei einem Pförtner hinterlegen mussten.
Durch die Drittstaatenregelung ging die Anzahl der Asylanträge zurück, weshalb viele Unterkünfte geschlossen wurden. Auch die Bezirksstelle existiert seit 2003 nicht mehr.

Zum Erscheinungsbild
Bei den heutigen Unterkünften handelt es sich meist um Kasernen, Container oder ehemalige Erholungsheime in isolierten Gegenden auf dem Land oder in Gewerbegebieten, oft mit schlechter Verkehrsanbindung. Sie sind oft in heruntergekommenen Zustand und äußerst baufällig. Bei den Unterkünften in Freiburg handelt es sich um Container- und Barackenbauten. Diese befinden sich in der Hammerschmiedstraße in Littenweiler jenseits der B 31, in der Bissierstraße, der Hagelstauden in St. Georgen, in der Hermann-Mitsch-Straße am Flugplatz, im Dietenbachpark sowie in der Mooswaldallee.
Es besteht Wohnpflicht im Lager. Ursprünglich galt diese für ein Jahr; mittlerweile gilt sie für zwei Jahre. Selbst wenn Geflüchtete z.B. kostenlos bei Verwandten wohnen könnten, wird dies nicht gestattet.

Verhältnisse in den Lagern
Laut deutscher Rechtsprechung wohnen Geflüchtete nicht, sie werden untergebracht. In den Lagern standen bis vor Kurzem jedem Geflüchteten 4,5 qm Raum zur Verfügung. Mittlerweile stehen ab 2016 Geflüchteten 7qm pro Person zu. Die bayerische Asyldurchführungsverordnung bringt es auf den Punkt: Dort heißt es in §7 Abs. 5, dass die Unterbringung in Flüchtlingslagern „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ soll. Zum Vergleich: Hunden stehen nach der Tierschutz-Hundeverordnung je nach Größe bis zu 10qm zu. Durch diese Regelung müssen Menschen auf engstem Raum in Mehrbettzimmern zusammenleben. Wer arbeiten darf, muss eine Nutzungsgebühr von bis zu 150€ für sein Bett zahlen. Durch mangelnde Investitionen seitens der Stadt herrschen in den maroden Bauten teilweise katastrophale hygienische Zustände inkl. schimmelnder Wände und Ungeziefer in den Räumen. Diese Zustände werden kaum behoben.
Durch die Enge in den Lagern ist auch die Privat- und Intimsphäre nicht gewährleistet. Dieser oft über Jahre andauernde Zustand, gepaart mit erzwungener Untätigkeit durch Arbeitsverbote und die Ungewissheit über die eigene Zukunft, führen häufig zu psychischen Erkrankungen der BewohnerInnen. Für Kinder bedeutet das Leben im Lager ein Heranwachsen in einer belastenden Umgebung, die kaum eine Grundlage für gesunde psychische, körperliche und kognitive Entwicklung gewährleisten kann.

Flüchtlingslager sind nicht einfach Häuser; es sind Orte der Kontrolle, der Überwachung, der Schikane, der Entmündigung. Orte des Ausgeliefertseins. Orte in denen die Zeit zum Stillstand kommt.

Geflüchtete in Wohnungen statt in Lagern unterzubringen wäre für die Stadt günstiger. Dass trotzdem an der Lagerpolitik festgehalten wird, zeigt die politische Strategie dahinter. Einerseits dienen die Lager der Abschreckung, andererseits werden Geflüchtete durch die zentrale Unterbringung vom Rest der Bevölkerung getrennt. Menschen in Lagern unterzubringen bedeutet immer, sie auszugrenzen. Somit lässt man sie sich bewusst nicht am normalen gesellschaftlichen Leben beteiligen und nimmt ihnen damit einen Teil ihrer Menschenwürde.

Auswirkungen auf das tägliche Leben
Der Status der Duldung und der Aufenthaltsgestattung bedeutet immer auch eine ständige Fremdbestimmung durch gesichtslose Behörden. Eine Lebensplanung ist nicht möglich und mündet in ihrer Restriktivität vielfach in Perspektivlosigkeit. Diese Realität bestimmt die täglichen Gespräche in den Familien und haben direkt Auswirkungen auf die Kinder.

Kinder, die im Flüchtlingslager aufwachsen, von denen Erwachsene erzählen, man „lebt nicht, man stirbt langsam“ oder „es ist wie in einem Gefängnis“ oder „du kannst nicht schlafen, dich nicht konzentrieren, du gehst kaputt“ wegen Lärm, Angst und Perspektivlosigkeit – leben in prekären und diskriminierenden Verhältnissen; in Ghettos die vom Gesetzgeber gewollt sind. Kinder sind wie Erwachsene mit den gleichen schlechten Lebensbedingungen konfrontiert.

Im Lager existiert eine permanente Unruhe, die zu Überaktivitäten der Kinder führen kann. Nach einer Untersuchung „Flüchtlingskinder in Freiburg“ (Uni Freiburg – Jana Dümmler u.a. 2005) hat sich gezeigt, dass die Familien der beforschten Kinder im wesentlichen mittellos in Deutschland angekommen sind und auch während ihres langjährigen Aufenthalts (in Lagern) keine bedeutenden finanziellen Rücklagen bilden durften und konnten. Auch die ökonomische Situation der Familien hat direkte Auswirkungen auf die Kinder. Keine Vergnügungen, da diese fast immer mit Geld verbunden sind, d.h. keine Kinobesuche, keine Ausflüge und vieles mehr. Der soziale Raum der Familien, der staatlicherseits durch Sondergesetze (Arbeitsverbot, Lagerleben, Residenzpflicht etc.) außerhalb der Gesellschaft verortet wird, gibt den Familien wenig Entfaltungsmöglichkeit an die Hand. Sie verfügen nicht über ein notwendiges Beziehungsnetz, das ausreichende Kenntnisse über das Leben in dieser Gesellschaft bieten würde. Das ‚soziale Kapital‘, mit dem sich ein Mensch verwirklichen kann – dazu zählt Anerkennung, ein Beruf oder eine Ausbildung, Kreditwürdigkeit, Bekanntschaften oder: ganz allgemein Beziehungen, die den Erfolgschancen der jeweiligen Person, des jeweiligen Akteurs zuträglich sind – haben die Menschen im Lager nicht.