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	<title>Polizei &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<title>Polizei &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<item>
		<title>Zur Podiumsdiskussion des NDR „Polizeigewalt gegen Flüchtlinge – Korpsgeist oder Einzelfälle?“ nach der Pressevorführung des Tatortes „Verbrannt“</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2015/09/zur-podiumsdiskussion-des-ndr-polizeigewalt-gegen-fluechtlinge-korpsgeist-oder-einzelfaelle-nach-der-pressevorfuehrung-des-tatortes-verbrannt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 16:37:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh geht nach wie vor und insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse justizunabhängiger Gutachten (Zweitautopsie 2005, Brandgutachten 2013 und Expertise der vorhandenen<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2015/09/zur-podiumsdiskussion-des-ndr-polizeigewalt-gegen-fluechtlinge-korpsgeist-oder-einzelfaelle-nach-der-pressevorfuehrung-des-tatortes-verbrannt/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh<a href="http://www.aktionbleiberecht.de/?attachment_id=8132" rel="attachment wp-att-8132"><img decoding="async" class="alignright size-full wp-image-8132" src="http://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2015/09/Oury-Jalloh.png" alt="Oury Jalloh" width="146" height="183" /></a></h2>
<p>Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh geht nach wie vor und insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse justizunabhängiger Gutachten (Zweitautopsie 2005, Brandgutachten 2013 und Expertise der vorhandenen Aktenlage 2015) davon aus, dass Oury Jalloh am 7. Januar 2005 von dritter Hand – also mindestens in Mittäterschaft von Polizeibeamten des Dessauer Polizeireviers – angezündet und verbrannt worden sein muss.<span id="more-8129"></span></p>
<p>Auch gehen die Dimensionen des Falles weit über den ungeheuerlichen Umstand seiner Verbrennung in dieser Polizeizelle in Dessau hinaus – er steht nicht nur für straffreie exekutive Polizeigewalt, sondern auch für strukturell rassistisch diskriminierende Asylgesetzgebung und Polizeigesetze, für eine gesetzlich nicht verfasste, aber trotzdem alle Instanzen des sog. Rechtsstaates durchziehende Staatsräson zur Vertuschung, Manipulation und Strafvereitelung von Verbrechen durch Beamte des Staates sowie für die systematische Willkür durch juristische Repression von zivilgesellschaftlichem Engagement zur Aufklärung und öffentlichen Skandalisierung solcherlei Zustände. Der Kreis aus systematisch diskriminierender Gewalt und systematischer Strafvereitelung und Rechtsbeugung war und ist ein Teufelskreis aus rassistischem Überlegenheitsdünkel und machtbesessener Ignoranz gegenüber deren tödlichen Folgen.</p>
<p>Die Kette der Verbrechen im Fall Oury Jalloh ist lang und wird immer länger, weil ein Verbrechen und dessen Vertuschung immer weitere Straftaten nach sich ziehen. So wurde Oury Jalloh an jenem 7. Januar 2005 nicht „nur“ verbrannt – die Ermittlungsbehörden wurden unmittelbar und noch vor Beginn der eigentlichen Tatortarbeit ein- und angewiesen, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet haben soll. Nach diesem klassischen Schema der Täter-Opfer-Umkehr wurden die Ermittlungen systematisch manipuliert und auf nur die eine Hypothese von der „Selbstentzündung“ eingegrenzt. Beweismittel wurden vernichtet bzw. gar nicht erst erhoben, ergebnisoffene Ermittlungsansätze konsequent ignoriert und so die ohnehin nur durch öffentlichen Druck und eine zweite, spendenfinanzierte Autopsie erzwungene Anklage von vornherein auf „fahrlässige Unterlassung“ eingeschränkt. Ein (tatnotwendiges!) Feuerzeug wurde aktiv zu den Asservaten hinzumanipuliert, völlig sach- und tatortfremde Versuchsanordnungen konstruiert und gutachterliche Aussagen immer wieder willkürlich und einseitig interpretiert.</p>
<p>Der Rechtsstaat hat wieder einmal nicht nur versagt, sondern Aufklärung und strafrechtliche Sanktionierung aktiv verhindert! Die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat sich nicht nur in der Vergangenheit als Ermittlungsbehörde selbst disqualifiziert, sondern verhindert auch heute noch aktiv die zukünftigen Untersuchungen im Fall Oury Jalloh. Anträge der Nebenklage zur Durchführung von sachbezogenen Brandversuchen in der seit damals nicht mehr genutzten Zelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers werden konsequent nicht beachtet und die Zuarbeit bei deren unabhängigen Gutachten immer wieder verschleppt und boykottiert. Zwei Jahre nach der Vorstellung des Brandgutachtens des Thermophysikers und Brandsachverständigen Maksim Smirnou aus Irland, kann sie keinerlei Ergebnisse zu den darin enthaltenen „…sehr ernste(n) Informationen, sehr überraschende(n) Informationen, zum Teil erschreckende(n) Informationen…“ (LOStA Folker Bittmann am 12.11.2013) präsentieren.</p>
<p>Im Gegensatz dazu sind alle bisherigen Erkenntnisse, die gegen die zwanghaft suggerierte Hypothese der „Selbstentzündung“ Oury Jallohs stehen erst durch die Arbeit der Initiative ans Licht der Öffentlichkeit getragen worden. Die Initiative hat in einem weiteren Schritt bereits im Frühjahr 2014 renommierte, von den deutschen Behörden unabhängige Brandsachverständige, Toxikologen und Gerichtsmediziner u.a. auch zur Beantwortung der sich aus dem ersten Brandgutachten ergebenden Fragestellungen beauftragt, die bisher vorliegende Aktenlage von  Gerichten, Staatsanwaltschaft und selbst veranlassten Gutachten (Zweit-Autopsie und Brandgutachten) zu sichten, auszuwerten und zu beurteilen. Neben der kritischen Würdigung gutachterlicher Bewertungen und deren Interpretationen in den vorliegenden Ermittlungsakten werden die Gutachter*innen auf einer Pressekonferenz am 27. Oktober 2015 im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte „brennende“ Fragen zum offensichtlich nachträglich manipulierten Feuerzeug, zum Brandbild und möglichen Brandbeschleunigerspuren beantworten sowie die für Brandleichen sehr untypischen Laborbefunde wie fehlendes Kohlenmonoxid und unauffällige Stresshormonspiegel in das Gesamtbild des Falles  einordnen.</p>
<p>Weil die eigentlich vorgesehenen rechtsstaatlichen Ermittlungsbehörden eine Aufklärung der Todesumstände mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu verhindern sucht, hat die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh diese Aufklärung mit Hilfe zahlreicher Unterstützer*innen und Spender*innen selbst in die Hand genommen. Wir danken an dieser Stelle all jenen Menschen, die diese notwendige Aufklärungsarbeit aktiv finanziell und gegen das staatlich verordnete Vertuschen und Vergessen unterstützt haben und auch weiterhin tun.<br />
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh</p>
<p><a href="https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/" target="_blank">https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/</a> Mail:<br />
initiative-ouryjalloh@so36.net</p>
<p>Mobil [de-fr]: +49-152-10 836 914<br />
Mobil [de-en]: +49-176-99 621 504</p>
<h3>. . . D A S W A R M O R D ! ! !<br />
2005 – 2015 10 JAHRE KAMPF FÜR ! AUFKLÄRUNG – GERECHTIGKEIT – ENTSCHÄDIGUNG !<br />
Video zum Brandgutachen 2013 &lt;<a href="https://vimeo.com/79113508" target="_blank">https://vimeo.com/79113508</a>&gt;</h3>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtswidrigkeit der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/rechtswidrigkeit-der-verdachtsunabhaengigen-personenkontrollen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 13:19:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei Pressemitteilung / München, 07.11.2014 Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/rechtswidrigkeit-der-verdachtsunabhaengigen-personenkontrollen/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei</h2>
<p>Pressemitteilung / München, 07.11.2014</p>
<p>Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des § 22 Abs. 1a BpolG, welches Bundespolizistinnen und -polizisten erlaubt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes zu kontrollieren.<span id="more-6559"></span></p>
<p>Geklagt haben zwei deutsche Staatsangehörige mit schwarzer Hautfarbe im Alter von 37 und 34 Jahren, mit juristischer Vertretung durch den Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.</p>
<p>Die beiden Eheleute aus Mainz wurden am 25.01.2014 in einer voll besetzten Regionalbahn von Mainz nach Bonn als einzige unter allen Fahrgästen von drei Bundespolizisten kontrolliert.<br />
Mitfahrende Zuggäste protestierten gegen dieses Verhalten und stellten sich unmittelbar als Zeugen zur Verfügung.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt heute,am 07.11.2014 in einer Pressemitteilung « &#8230;Die Klage hatte Erfolg. Die Kläger, so das Gericht, hätten ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung. Die polizeilichen Maßnahmen hätten sich kurzfristig erledigt. In solchen Fällen müsse ein Betroffener die Möglichkeit haben, im Wege der Feststellungsklage um Rechtsschutz nachzusuchen, da ansonsten ein rechtsfreier Raum eröffnet würde. Dies wäre mit dem grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Rechtsschutz nicht zu vereinbaren. Die Klage sei auch begründet. Die Bundespolizei hätte in der Regionalbahn ohne Anlass keine Kontrolle durchführen dürfen&#8230;»</p>
<p>&#8222;Während auf politischer Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung und Rechtsextremismus diskutiert wird, wird die Thematik des Rassismus trotz starker Präsenz in der Mitte der Gesellschaft, wenig beachtet bis tabuisiert.<br />
Gleichzeitig wird Rassismus u.a. durch den § 22 Abs. 1a BpolG legitimiert.<br />
Dies soll umgehend geändert werden!&#8220;,so Hamado Dipama, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises Panafrikanismus München e.V.</p>
<p>Der Arbeitskreis Panafrikanismus fordert die Bundesrepublik Deutschland als einen UN-Vertragsstaat auf, ihre Verpflichtung gegenüber dem UN-Konventionsausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung zu erfüllen.</p>
<p>Der § 22 Abs. 1a BpolG soll umgehend außer Kraft gesetzt werden.</p>
<p>Weiterhin fordert der Arbeitskreis Panafrikanismus u.a. schon immer einen rassismus- und diskriminierungsfreien Umgang in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere durch die Polizei.<br />
Maßnahmen für Polizeiangestellte, aber auch für sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst, wie in Behörden und Ämtern, sollten beispielsweise durch Schulungen zu Sensibilisierungen für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzung und Benachteiligung, sowie Konfliktbeseitigung durchgeführt werden.</p>
<p>Hier finden sie die heutige <span style="color: #008000;"><strong><a style="color: #008000;" href="http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee68a-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&amp;uCon=d4802d02-7d88-9411-4564-506077fe9e30&amp;uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042">Pressemitteilung</a></strong></span> der OVG- Koblenz:</p>
<p>Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.<br />
Augsburger Strasse 13<br />
80337 München<br />
Tel:089-416159959<br />
Fax:089-762236</p>
<p>sekretariat@panafrikanismusforum.net<br />
<a href="http://www.panafrikanismusforum.net">www.panafrikanismusforum.net</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtswidrige Zensur am Wandbild zum NSU-Anschlag Keupstraße</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/06/rechtswidrige-zensur-am-wandbild-zum-nsu-anschlag-keupstrasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Jun 2014 10:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
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					<description><![CDATA[Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei Berlin zur Wiederherstellung auf (06.06.14) Pressemitteilung vom 06.06.2014: Das Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei auf, das Wandbild zum Gedenken an den NSU-Nagelbombenanschlag in Köln/Keupstraße in der ursprünglichen Form wiederherzustellen.<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/06/rechtswidrige-zensur-am-wandbild-zum-nsu-anschlag-keupstrasse/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei Berlin zur Wiederherstellung auf (06.06.14)</h2>
<p>Pressemitteilung vom 06.06.2014: Das Bündnis gegen Rassismus fordert die Polizei auf, das Wandbild zum Gedenken an den NSU-Nagelbombenanschlag in Köln/Keupstraße in der ursprünglichen Form wiederherzustellen.<br />
Das Bündnis gegen Rassismus setzt der Polizei Berlin eine Frist bis heute (06.06.2014) um 18 Uhr mitzuteilen, dass das beschädigte Wandbild bis spätestens Sonntagabend wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt wird.<br />
<span id="more-5945"></span>Am 03.06.2014 zerstörte ein Beamter der Berliner Feuerwehr im Auftrag des Einsatzleiters der 14. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei ein an der Kreuzung Manteuffelstraße/Ecke Oranienstraße frisch angebrachtes Wandbild. Dieses Bild erinnert an den 10. Jahrestag des NSU-Nagelbombenanschlags auf die Kölner Keupstraße. Als Begründung für diese Zensurmaßnahme wurde angeführt, der Satz „NSU – Staat und Nazis Hand in Hand“ auf dem Plakat sei eine Verunglimpfung des Staates und verstoße gegen § 90 a StGB.<br />
Nach Rücksprache einer Anwältin mit der Berliner Polizei heute wird diese Rechtsauffassung von der Berliner Polizei nicht aufrecht erhalten. Außerdem sei der am 03.06. sichergestellte, herausgerissene Teil des Plakates bei der Berliner Polizei verloren gegangen.</p>
<p>Bereits am 04.03.2014 erging eine Entscheidung/ein Beschluss des Amtsgerichtes Tiergarten gegen die Polizei Berlin wegen der Beschlagnahme einer Lautsprecheranlage des Berliner Bündnisses gegen Rassismus, ebenfalls durch Polizeibeamte der 14. Berliner Einsatzhundertschaft.<br />
Begründung für die Beschlagnahme war damals, dass die auf einer Demonstration zum 2. Jahrestag der Öffentlich-Werdung des NSU skandierten Parolen „Nazis und Staat Hand in Hand“ angeblich gegen den § 90 a StGB, Verunglimpfung des Staates, verstoßen haben. Diese Beschlagnahme wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 04.03.2014 für rechtswidrig erklärt.<br />
Begründung:  „Abgesehen davon, dass angesichts der aktenkundigen auf einer Demonstration vom 02.11.2013 getätigten Äußerungen über die Lautsprecheranlage bereits kein Verdacht einer Straftat bestand, war die Sicherstellung der Lautsprecheranlage nicht erforderlich…“  Die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns ist offensichtlich. Dem Einsatzleiter der Polizei und dem Landeskriminalamt hätte diese Entscheidung am 3.6.2014 bekannt sein müssen. Von einem anwesenden Anwalt und mehreren namentlich bekannten Zeugen wurde der Einsatzleiter eindringlich auf die Rechtswidrigkeit seines Handelns hingewiesen.  Wir gehen davon aus, dass die beteiligten Beamten bei der Beschädigung des Wandbildes in Kenntnis der Rechtswidrigkeit mit Vorsatz gehandelt und damit Straftaten begangen haben.</p>
<p>Wir behalten uns eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter wegen Sachbeschädigung und Verfolgung Unschuldiger und eine Klage gegen das Land Berlin vor.</p>
<p>Wir gehen davon aus, dass der Berliner polizeiliche Staatsschutz gezielt rechtswidrig gegen unsere Meinungsfreiheit und gegen Kritik an der stattlichen Verstrickung mit dem NSU-Terror vorgeht.</p>
<p>Wir fordern:</p>
<ul>
<li>Ein Ende der polizeilichen Willkür</li>
<li>Die lückenlose Aufklärung aller Umstände des breiten NSU-Terrornetzwerkes</li>
<li>Aufzuklären, ob die uns verfolgenden Beamten des Berliner Polizeilichen Staatsschutzes zuvor bereits in die Affäre um den NSU V-Mann Starke und die Vernichtung von Beweismitteln im Rahmen des NSU-Aufklärung verstrickt waren</li>
</ul>
<p>Bündnis gegen Rassismus<br />
Pressekontakt: 0175-4010177<br />
Kontakt: bundgrass@yahoo.de<br />
buendnisgegenrassismus.org<br />
Fotomaterial:<br />
https://www.dropbox.com/sh/0d3n3vfgbhergmk/AAAVxa_5rzZInZYtB0wRYku9a<br />
Dieses Material darf unter Nennung des Fotografen (Foto:<br />
buendnisgegenrassismus/carsten wolf) redaktionell genutzt werden.</p>
<p>&#8212;<br />
ARI Berlin &#8211; Antirassistische Initiative e.V.</p>
<p>c/o Allmende<br />
Kottbusser Damm 25-26<br />
10967 Berlin</p>
<p>e-mail: mail@ari-berlin.org<br />
Internet: www.ari-berlin.org</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Angriffe auf Flüchtlingslager in Rheinstetten / BaWü</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/06/angriffe-auf-fluechtlingslager-in-rheinstetten-bawue/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2014 19:06:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
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					<description><![CDATA[Brandsatz in der Flüchtlingsunterkunft in Rheinstetten gefunden Laut Berichten von Bewohnern des Flüchtlingslagers in Rheinstetten kam es in der vergangenen Woche an mehreren Tagen zu nächtlichen Angriffen auf die Flüchtlinge. Hierbei wurden einmal sogar Schusswaffen von<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/06/angriffe-auf-fluechtlingslager-in-rheinstetten-bawue/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Brandsatz in der Flüchtlingsunterkunft in Rheinstetten gefunden</h2>
<p>Laut Berichten von Bewohnern des Flüchtlingslagers in Rheinstetten kam es in der vergangenen Woche an mehreren Tagen zu nächtlichen Angriffen auf die Flüchtlinge. Hierbei wurden einmal sogar Schusswaffen von den Angreifern abgefeuert. <span style="color: #008000;"><strong><a href="http://www.ka-news.de/region/rheinstetten/Schuesse-und-Parolen-Asylantenheim-in-Rheinstetten-von-Nazis-angegriffen;art6013,1405671" target="_self"><span style="color: #008000;">Ka-news</span></a></strong> </span>Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Laut Berichten der Bewohner war die <span id="more-5922"></span>Polizei mehrmals vor Ort und hat mindestens vier Patronenhülsen sichergestellt. Weiterhin wurde ein großer Brandsatz mit einem Benzin-Öl-Gemisch in einem Gebüsch mitten im Flüchtlingslagers gefunden. Bereits vor einigen Wochen waren anonyme Briefe bei der Lagerleitung und ehrenamtlichen Helfern eingegangen, in denen die Einrichtung und deren Bewohner bedroht wurden. Die Briefe wurden der Polizei übergeben. <span style="color: #008000;"><strong><a href="http://stop-deportation.de/angriffe-auf-fluechtlingslager-in-rheinstetten/" target="_self"><span style="color: #008000;">Weitere Informationen.<br />
</span></a></strong></span></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/03/gegenvorstellung-von-thomas-ndindah-gegen-den-osta-beim-bgh-dr-matthias-krauss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Mar 2014 18:43:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Afrikanische Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsentscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
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					<description><![CDATA[Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit zur Aufklärung im Fall des Feuertodes von Oury Jalloh ab – seine Begründung liest sich jedoch wie eine Handlungsanweisung zu weiterer Vertuschung Pressemitteilung GBA zum Todesfall Oury Jalloh vom 4. März 2014: Gegenvorstellung<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/03/gegenvorstellung-von-thomas-ndindah-gegen-den-osta-beim-bgh-dr-matthias-krauss/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit zur Aufklärung im Fall des Feuertodes von Oury Jalloh ab</h2>
<p><strong> – seine Begründung liest sich jedoch wie eine Handlungsanweisung zu weiterer Vertuschung</strong></p>
<p>Pressemitteilung GBA zum Todesfall Oury Jalloh vom 4. März 2014:<br />
Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß<br />
Dr. Matthias Krauß ist Oberstaatsanwalt beim BGH in Karlsruhe und der zuständige Sachbearbeiter beim Generalbundesanwalt für die Strafanzeige der Initiative in Gendenken an Oury Jalloh und weiterer Einzelpersonen anlässlich der Präsentation des gerichtsunabhängigen Brandgutachtens am 12. November 2013.<span id="more-5589"></span>In seinem Antwortschreiben vom 11. Februar 2014 lehnt Dr. Krauß die Zuständigkeit seiner Behörde zur Führung eines Ermittlungsverfahrens rundheraus ab. Ganz im Stile der mittlerweile hinlänglich leidigen, über 9-jährigen Tradition institutionalisierter Vertuschung einer notwendigen Aufklärung begründet er seine Ablehnung ausgerechnet mit dem skandalösen Urteil der Magdeburger Richter vom 13. Dezember 2012. Er behauptet, dass alle neuen Erkenntnisse des Brandgutachtens der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bereits in dieser Urteilsbegründung zweifelsfrei widerlegt worden wären.</p>
<p>Das Konstrukt des Oberstaatsanwalts beim BGH ignoriert dabei vorsorglich, dass gerade die negative Spurenlage an dem erst nachträglich in einer Asservatentüte „gefundenen“ Feuerzeug eben dieses Feuerzeug als ein frei erfundenes Tatwerkzeug entlarvt hatte. Oury Jalloh kann demnach den furiosen Brand an der feuerfesten Matratze in Zelle Nr. 5 gar nicht selbst entfacht haben. Widersprüchliche Zeugenaussagen und vernichtete Beweismittel werden von Dr. Krauß im Gegenzug konsequent in einen Ausschluss uminterpretiert, dass dritte Personen überhaupt am Tatgeschehen in Zelle Nr. 5 beteiligt gewesen sein konnten. Schließlich missbraucht er die mathematische Kombinatorik (300.000 Möglichkeiten der Wärmefreisetzung), um objektivierende Erkenntnisse aus dem durchgeführten und damit auch aus notwendig weiterführenden Brandgutachten für ganz und gar unmöglich zu erklären. Hierdurch versucht die oberste Anklageinstanz des Rechtsstaates Deutschland allen Ernstes, die mittlerweile überdeutlichen Hinweise auf eine Tatausführung durch Polizeibeamte des Dessauer Polizeireviers mit durchschaubar haltlosen Pseudoargumenten einfach vom Tisch zu wischen.</p>
<p>Dies ist nicht nur eine erneute Ohrfeige für die seit 9 Jahren auf Aufklärung und Gerechtigkeit wartenden Hinterbliebenen, sondern ein weiterer kaltblütiger Schlag eines Schreibtischtäters ins Gesicht einer längst aufgeklärten Öffentlichkeit – insbesondere derer, die den heutigen Stand der Erkenntnisse durch ihren entschlossenen Protest erst in die Gerichte Sachsen-Anhalts und wiederholt bis zum Bundesgerichtshof getragen haben. Fast alle harten Fakten, die bis heute ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurden, sind Ergebnis des solidarischen Widerstandes gegen das Kartell der mörderischen Täter, ihrer vertuschenden Kollegen und den institutionalisierten Helfershelfern in der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und Ministerien Sachsen-Anhalts und nunmehr auch der obersten Anklagebehörde. Sie alle arbeiten Hand in Hand bei der Manipulation von Beweismitteln und der Aufrechterhaltung hypothetischer Deutungshoheiten, die dem Opfer zynisch verhöhnend eine paradoxe Täterschaft für sein Schicksal unterschieben wollen. Da wurde die Tatortuntersuchung nach Vorgabe des vertuschenden Szenarios der „Selbstentzündung“ erst verspätet und ohne Brandsachverständigen durchgeführt, Beweismittel verschwanden in verschiedensten Behörden oder wurden wahlweise erst später hinzugefügt und alle Untersuchungsaufträge zum strikten Beweis der einzig „denkbaren“, vorgeblich möglichen Unmöglichkeit pervertiert. Durch diese unumstößliche Interpretationsdominanz soll jeglicher Versuch einer objektivierenden Klärung des Sachverhaltes möglichst vermieden werden. Doch alle Akteure dieses Rechtsstaates haben bisher eines nicht mit einkalkuliert: Wir sind mehr als sie!</p>
<p>Die solidarische Kraft einer öffentlichen Aufklärung kann durch ihre hierarchische Repressionsstruktur nicht auf Dauer aufgehalten werden. Eine nachhaltig mobilisierte, kritische Masse aus Freunden, migrantischer Community, antirassistischen und gesellschaftskritisch-humanistischen Kräften hat gegen den Widerstand von Staatsanwaltschaft und Gerichten die bisher wesentlich aufklärenden Untersuchungen zum Feuertod finanziell und organisatorisch autark realisiert – von einer 2. Autopsie (knöcherne Schädelverletzungen) über eine kontinuierliche Prozessbeobachtung zur laufenden Information der Öffentlichkeit bis hin zum ersten Brandgutachten zu den tatsächlich relevanten Fragen von Brandentstehung, -verlauf und -ergebnis.</p>
<p>Oury Jallohs Feuertod war wie ein Fanal, das dem Widerstand gegen die Kontinuitäten rassistischer Staatsgewalt, gegen rassistische Morde an Menschen nicht-deutscher Herkunft auf deutschen Straßen, in deutschen Lagern, an den EU-Außengrenzen und schon in deren Herkunftsländern ein konkretes Gesicht verliehen hat, welches im vorliegenden Fall direkt in eine geflieste „Schlichtzelle“ der deutschen Polizei nachvollzogen werden kann.   Der deutsche „Rechtsstaat“ hat hier keine glaubwürdige Wahl mehr. Die außergerichtlich bereits geleistete und auch weiter zu betreibende Aufklärung kann nicht auf Dauer ausgeblendet oder  erhindert werden. Der hier vom Generalbundesanwalt konstruierte Versuch der Disqualifikation objektiver Fakten beweist einmal mehr eine Unglaubwürdigkeit dieser Behörde i.S. einer vorrangig zu leistenden Staatsräson. Erinnert sei hier an schon zuvor restriktive Entscheidungen, wie z.B. zur Beteiligung am Irakkrieg, dem bombardierten Tanklastzug im Afghanistankrieg oder der geheimdienstlichen Förderung von NSU und NSA – bei keinem dieser Vorfälle bestand je relevanter Klärungsbedarf!</p>
<p>OURY JALLOH – DAS WAR MORD!<br />
KEIN VERGEBEN – KEIN VERGESSEN!<br />
TOUCH ONE – TOUCH ALL!</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
Gegenvorstellung von Thomas Ndindah gegen den OStA beim BGH Dr. Matthias Krauß:<br />
Im Todesfall Oury Jalloh: Thomas Ndindah vs GBA am BGH &#8211; Bezug: Ihr Antwortschreiben vom 11. Februar 2014 – AZ 2 APR 308/13-5 (http://thevoiceforum.org/node/3495) sowie die Reaktion des Dessauer Oberstaatsanwalts Folker Bittmann auf die Ergebnisse des Brandgutachtens nach der Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 12. November 2013: http://www.youtube.com/watch?v=EZxVtPn6YNw</p>
<p>Vom Die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland<br />
The VOICE Refugee Forum Jena,<br />
Kontakt mobil: +49176 99 621 504<br />
Mail: thevoiceforum@gmx.de</p>
<p>___________________________________________</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kirchenasyle wieder sicher</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/03/kirchenasyle-wieder-sicher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Mar 2014 13:02:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abschiebung]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Regionales]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=5567</guid>

					<description><![CDATA[Innenministerium sichert zu, keine weiteren Kirchenasyle zu räumen Bestätigung durch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm Am 18.2.2014 war nach 18 Jahren wieder ein Kirchenasyl in Bayern durch die Polizei geräumt worden. Im Auftrag der Ausländerbehörde kamen mehrere Polizeibeamte<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/03/kirchenasyle-wieder-sicher/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Innenministerium sichert zu, keine weiteren Kirchenasyle zu räumen</h2>
<p><strong>Bestätigung durch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm</strong><br />
Am 18.2.2014 war nach 18 Jahren wieder ein Kirchenasyl in Bayern durch die Polizei geräumt worden. Im Auftrag der Ausländerbehörde kamen mehrere Polizeibeamte zur Pfarrei St. Peter und Paul in Augsburg und schoben eine alleinerziehende, traumatisierte Mutter aus Tschetschenien mit 4 Kindern nach Polen ab. <span id="more-5567"></span>Das Innenministerium und die Ausländerbehörde Augsburg redeten sich damit heraus, die Familie sei absolut freiwillig mitgekommen. Der Pfarrer von St. Peter und Paul wies diese Darstellung zurück. Man könne nicht von Freiwilligkeit sprechen, wenn die Polizei vor der Tür steht und auf ihn und die Familie Druck ausübe.<br />
Innenminister Herrmann lies in der Folge die Stellungnahme verbreiten, „gegen den Willen des jeweiligen Pfarrers wird die bayerische Polizei auch künftig in solchen Fällen weder kirchliche Räume betreten noch gewaltsam Personen abführen“.<br />
Dass Kirchenasyle in Zukunft durch Ausländerbehörden und Polizei respektiert werden, bestätigt nun auch der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm nach Hintergrundgesprächen.</p>
<p>„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bayerische Innenminister zugesichert hat, die Kirchenasyle in Bayern zukünftig zu respektieren und nicht mehr durch die Polizei räumen zu lassen“, kommentiert Alexander Thal die aktuelle Lage. „Nun muss keine Kirchengemeinde mehr fürchten, dass Flüchtlinge, die sie aufgrund besonderer Härtefälle aufgenommen hat, von der Polizei abgeführt werden.“</p>
<p>Alle Informationen zum geräumten Kirchenasyl in Augsburg finden Sie unter:<br />
<a href="http://www.fluechtlingsrat-bayern.de">http://www.fluechtlingsrat-bayern.de</a><br />
&#8212;<br />
Bayerischer Flüchtlingsrat<br />
Augsburger Str. 13<br />
80337 München<br />
tel 089 76 22 34<br />
fax 089 76 22 36</p>
<p>www.fluechtlingsrat-bayern.de<br />
www.hinterland-magazin.de</p>
<p>Flüchtlingsarbeit ist nicht kostenlos und schon gar nicht umsonst. Deshalb freuen wir uns über Spenden zur Unterstützung der Arbeit des Bayerischen Flüchtlingsrats. Diese können Sie in beliebiger Höhe auf unser Konto überweisen, auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind.</p>
<p>Bayerischer Flüchtlingsrat<br />
Bank für Sozialwirtschaft<br />
BLZ: 700 205 00<br />
Konto Nr: 88 32 602</p>
<p>IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02<br />
BIC: BFSWDE33MUE (München)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neues Verfahren gegen Andreas Schubert!?</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/01/5475/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jan 2014 15:53:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=5475</guid>

					<description><![CDATA[Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. / Vor gut einem<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/01/5475/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><a href="http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/"><strong><img decoding="async" class="alignright" alt="Oury" src="http://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2013/12/demo-7-1-14.jpg?w=352&amp;h=786" width="127" height="283" /></strong></a></h2>
<h2>Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung</h2>
<p><strong>durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus</strong></p>
<p>Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. / Vor gut einem Jahr, am 13. Dezember 2012, hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas Schubert im Fall Oury Jalloh wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.800 €, weil Schubert es unterlassen hatte, den vorgeschriebenen Richtervorbehalt bezüglich der Legitimation und der Dauer der <span id="more-5475"></span>Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh einzuholen. Obwohl der Richtervorbehalt bei längerer Ingewahrsamnahme zwingend vorgeschrieben ist, wertete die Strafkammer Magdeburg den Rechtsbruch des damaligen Dienstgruppenleiters als einen “vorsatzausschliessenden Tatumstandsirrtum” und milderte auf diese Weise das Strafmaß des Angeklagten erheblich.</p>
<p>Sowohl Nebenklagevertretung als auch die Dessauer Staatsanwalt hatten in ihren Revisionsbegründungen ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall nicht von einer Fahrlässigkeit des Andreas Schubert auszugehen ist. Vielmehr hätte das Landgericht Magdeburg zu dem Schluss kommen müssen, Schubert wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig zu sprechen.</p>
<p>Am 12. Dezember 2013 schloss sich nun auch der Generalbundesanwalt dieser Rechtsauffassung an. Er rügte die rechtliche Bewertung des Landgerichts Magdeburgs als gravierenden Fehler und erheblichen Revisionsgrund. Unter Einbeziehung einer ergänzenden Revisionsbegründung durch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg beantragte der Generalbundesanwalt bei der Vorsitzenden des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe einen Termin zur Hauptverhandlung gegen das Urteil des Magdeburger Landgerichts anzusetzen. “Entscheidend für die strafrechtliche Bewertung”, so die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, “ist, dass der Angeklagte Schubert bewußt auf die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung verzichtet hat.” Weiter heißt es, dass das Landgericht Magdeburg eine rechtswidrige vorsätzliche Freiheitsberaubung des Oury Jalloh hätte bejahen müssen. Auch habe Schubert durch den Umstand der Freiheitsberaubung und einer damit einhergehenden Fixierung (ohne visuelle Überwachung) eine spezifische Gefahrenlage geschaffen, die letztlich dazu geführt hat, dass Oury Jalloh an Händen und Füssen gefesselt, hilflos in der Zelle 5 verbrannte. Insbesondere als Dienstgruppenleiter hätte Andreas Schubert der zwingend vorgeschriebene Richtervorbehalt bekannt gewesen sein müssen. Wie sich jedoch im Zuge des Magdeburger Revisionsverfahrens herausgestellt hatte, gehörte es im Dessauer Polizeirevier seit 20 Jahren zur gängigen Praxis auf die Einholung eines Richtervorbehalts zu verzichten und stattdessen eigenmächtig über die Ingewahrsamnahme von Menschen zu entscheiden. So leicht wie es das Magdeburger Landgericht dem Angeklagten machen wollte, so schwer wiegen nun die Worte des Generalbundesanwaltes, der Schubert wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt sehen möchte:</p>
<p>“Damit hat der Angeklagte das für freiheitsentziehende Maßnahmen gesetzlich vorgeschriebene Verfahren umgangen und sich kategorische Entscheidnugsbefugnisse angemaßt, die ausschliesslich einem Richter vorbehalten sind. Ein solches Handeln in offensichtlicher Unzuständigkeit unter gänzlicher Umgehung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrens stellt, zumal unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel, einen so fundamentalen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze dar, dass eine rechtswidrige Freiheitsberaubung auch dann vorliegt, wenn an sich die sachlichen Anordnungsvoraussetzungen gegeben waren.”</p>
<p>Dies wirft erneut viele Fragen bezüglich der jahrelangen Akzeptanz dieser rechtswidrigen Praxis innerhalb des Polizeiappartes insbesondere durch Dessauer Staatsanwälte und Richter auf. Diese haben die offensichtlichen Rechtsbrüche im Dessauer Polizeirevier scheinbar jahrelang ignoriert. Oder wie kann es sein, dass diese lebensbedrohliche Festnahmepraxis der Dessauer Polizeibeamten auch nach dem Tod des Mario Bichtemann, der in der gleichen Zelle wie Oury Jalloh im Jahr 2002 unter ebenfalls ungeklärten Umständen ums Leben kam, weder von den übergeordneten Instanzen hinterfragt geschweige denn rechtlich verfolgt wurde?</p>
<p>Es ist nun zu erwarten, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Magdeburger Landgerichts aufheben und es somit zu einer neuen Revsionsverhandlung gegen Andreas Schubert vor einem anderen Landgericht in Sachsen – Anhalt kommen wird. Allerdings wird es auch im neuen Verfahren nicht Ziel der Richter sein, die Todesumstände von Oury Jalloh aufzuklären. Der Antrag des Generalbundesanwaltes bezieht sich im Kern auf den besagten Rechtsfehler des Magdeburger Landgerichts, Andreas Schubert lediglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen zu haben. An der mehr als fragwürdigen Selbstentzündungsthese und den ungeklärten Todesumständen von Oury Jalloh nehmen weder die Dessauer Staatsanwaltschaft, noch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anstoß. Auch vom Generalbundesanwalt wurde äußerst zweifelhafte Selbstenzündungshypothese nicht im Ansatz hinterfragt.</p>
<p>Am 12. November 2013 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh auf der Grundlage eines neuen Brandgutachtens und zahlreicher weiterer Indizien und Beweise beim Generalbundesanwalt Anzeige wegen Mord oder Totschlag gegen unbekannte Polizeibeamte gestellt. Die Initiative hatte einen Brandgutachter in Irland beauftragt, Brandursache und -verlauf zu rekonstruieren. Hierbei hatte sich herausgestellt, dass ein vergleichbares Brandbild des Leichnahms von Oury Jalloh sowie der Matratze nur unter der Verwendung von 5 Litern Benzin erreicht werden konnte. Der Generalbundesanwalt hat bisher keine Stellungnahme zu dieser Anzeige abgegeben.</p>
<p>Am 7.1.2014 ruft die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zusammen mit vielen anderen Unterstützergruppen zu einer Gedenkdemonstration anläßlich des 9. Todestages von Oury Jalloh in Dessau auf.</p>
<p><span style="color: #0000ff;"><strong>Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh in Dessau Dienstag, 7. Januar 2014 14:00 Uhr Hauptbahnhof Dessau</strong></span><br />
<span style="color: #0000ff;"><strong>Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh in Köln Dienstag, 7.1.2014, 18.00 Uhr Köln- Deutz (Treffpunkt U-Bahn-Haltestelle Deutzer Freiheit)</strong></span><br />
<span style="color: #0000ff;"><strong>Mahnwache in Gedenken an Oury Jalloh in München Odeonsplatz, vor dem bayrischen Innenministerium Dienstag, 7.1.2014, 17-19.00 Uhr</strong></span></p>
<p>Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.</p>
<p>Colbestr.19<br />
10247 Berlin<br />
<a href="http://initiativeouryjalloh.wordpress.com" target="_self">http://initiativeouryjalloh.wordpress.com</a><br />
email: initiative-ouryjalloh@so36.net<br />
Tel.: +49-176-38113135</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Protestbrief an die Stadt Freiburg</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/12/protestbrief-an-die-stadt-freiburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2013 19:35:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Roma]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=5340</guid>

					<description><![CDATA[Rechtliche Maßnahmen gegen in Freiburg lebende Angehörige von Roma Verfügung der Stadt Freiburg gegen mehre Angehörige der Roma im November 2012. Verhängung von Buß- und Zwansgelder bis zu 500 Euro. Aufenthaltsverbot vor den Recyclinghöfen. Das Freiburger<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/12/protestbrief-an-die-stadt-freiburg/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Rechtliche Maßnahmen gegen in Freiburg lebende Angehörige von Roma</h2>
<p>Verfügung der Stadt Freiburg gegen mehre Angehörige der Roma im November 2012. Verhängung von Buß- und Zwansgelder bis zu 500 Euro. Aufenthaltsverbot vor den Recyclinghöfen. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung protestiert mit einem<br />
<a href="http://www.aktionbleiberecht.de/zeug/Freiburger_Forum/Brief_an_die_Stadt-finale.pdf" target="_self"><span style="color: #008000;"><strong>Brief an die Stadt Freiburg und Fraktionen.</strong></span></a></p>
<p><strong><span id="more-5340"></span>Wer ist davon betroffen?</strong></p>
<p>Es sind in der Regel junge Familien, die aus diskriminierenden Verhältnissen und massiven Benachteiligungen in ihrem Herkunftsland nach Freiburg gekommen sind. Die meisten leben von den minimalen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zahlreiche Familien erhalten nach §1a AsylbLG gekürzte Leistungen, obwohl migrationspolitisch motivierte Relativierungen des Existenzminimums nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) verboten sind. Unverständlich bleibt diese Praxis auch, hat doch 2003 der Gemeinderat selbst das AsylbLG politisch kritisiert und deswegen auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.</p>
<p>In den Leistungs-Bescheiden der Stadt Freiburg ist festzustellen, dass sogar bei Kindern der Geldbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums gekürzt wurde. Damit verfolgt die Stadt eine Politik, wie sie vor dem Urteil des BverfG zum AsylbLG praktiziert wurde. Die monatlich Leistungen für einen Fünf-Personen Haushalt werden bis zu 200€ gekürzt. Das bedeutet, dass Familien nach Abzug der Unterkunftskosten pro Person nur etwa 6,60€ pro Tag für alle anstehende Bedürfnisse zur Verfügung haben.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Richterliche Willkür &#8211; Besorgnis der Befangenheit&#8220;</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/11/richterliche-willkuer-besorgnis-der-befangenheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Nov 2013 08:06:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Flüchtlingsprotest]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=5250</guid>

					<description><![CDATA[Pressemitteilung: The VOICE Refugee Forum Germany vom 11.11.2013 Die im Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh wegen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und versuchter Gefangenbefreiung zuständige Richterin Marieluis Brinkmann beschneidet den Angeklagten in seinen Rechten, gängelt das interessierte Publikum,<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/11/richterliche-willkuer-besorgnis-der-befangenheit/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Pressemitteilung: The VOICE Refugee Forum Germany vom 11.11.2013</h2>
<p>Die im Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh wegen Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte und versuchter Gefangenbefreiung zuständige Richterin Marieluis Brinkmann beschneidet den Angeklagten in seinen Rechten, gängelt das interessierte Publikum, bemuttert einen mutmaßlich gewalttätigen Polizeizeugen mit schützender Hand und verweigert schließlich die unverzügliche Unterbrechung der Beweiserhebung zur Stellung eines Befangenheitsantrages seitens des anwaltlichen Verteidigers.</p>
<p><span id="more-5250"></span>Das Verfahren gegen Mbolo Yufanyi Movuh wurde am 26. September eröffnet, weil er am 15.10.2012 in Berlin bei den Protesten gegen die Zusammenarbeit der nigerianischen Botschaft mit dem deutschen Staat bei der Abschiebung von Flüchtlingen teilgenommen hat und ihm o.g. Vorhaltungen durch Anzeigenvon Polizisten zur Last gelegt werden (Aufruf Prozessbegleitung:</p>
<p><a href="http://thevoiceforum.org/node/3337" target="_self">http://thevoiceforum.org/node/3337</a>, Stellungnahme vor Gericht:<br />
<a href="http://thevoiceforum.org/node/3344" target="_self">http://thevoiceforum.org/node/3344</a> und Prozessbericht:<br />
<a href="http://thevoiceforum.org/node/3351" target="_self">http://thevoiceforum.org/node/3351</a>). Weitere Termine der Verhandlung waren<br />
der 14. und 28.10.13 statt (kurzer Prozessbericht:<br />
<a href="http://www.thevoiceforum.org/node/3370" target="_self">http://www.thevoiceforum.org/node/3370</a> ).</p>
<p>Gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages ergriff der für alle diese Verfahren anklagende Staatsanwalt Markus Winkler das Wort, noch bevor der Angeklagte seine Eingangserklärung überhaupt beenden konnte und forderte von der Richterin Marieluis Brinkmann durchzusetzen, dass im Zuschauerraum absolutes Stillschweigen durchgesetzt werden müsse. Dabei verwies er auf vorherige Verfahren, in denen es seiner Meinung nach bereits zu „Störungen“ seitens der Prozessbeobachter gekommen sei und deswegen nun jede noch so leise Meinungsbekundung (insbesondere zu seinen Äußerungen!) doch möglichst bereits im ‚Keim‘ verhindert werden müssten. Frau Brinkmann ließ diese rechtswidrige Unterbrechung der Ausführungen des Angeklagten unkommentiert zu, trotz des Hinweises der Verteidigung, dass der Großteil der stattfindenden Flüstergespräche im Zuschauerraum Übersetzungen für Beobachter bzw. Erläuterungen für neu hinzugekommene Beobachter waren.</p>
<p>Der Hauptbelastungszeuge und mutmaßliche Verfasser der Strafanzeige Polizeikommissar Lamprecht von der 11. Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Berlin ist seit dem ersten Prozesstag im Zeugenstand und wird insbesondere seitens der Anwälte der Verteidigung intensiv zu den Vorgängen am „Tattag“ und speziell zu seinen bisherigen Einlassungen zur Sache befragt. Eine Aufforderung des Angeklagten an den diesen Polizeibeamten doch bitte etwas lauter zu sprechen, da er ihn kaum verstehen könne (Mbolo Yufanyi ist kein deutscher Muttersprachler), versuchte Frau Brinkmann mit der Bemerkung abzubürsten, dass sie den Zeugen deutlich genug verstehe. Eine Intervention seitens der Rechtsanwälte mit dem Hinweis auf die anwesende Öffentlichkeit versuchte die Richterin damit abzublocken, dass das Verfahren ja schließlich nicht FÜR die Öffentlichkeit durchgeführt werden würde und dass sie ohnehin vermute, dass der Einwurf des Angeklagten letztlich nur zur besseren Wahrnehmung für das Publikum erfolgt sei.</p>
<p>Der PK Lamprecht wurde nach den eher allgemein-oberflächlichen Befragungen  durch Richterin Brinkmann und Staatsanwalt Winkler erst durch die Anwälte der Verteidigung einer der Sache angemessenen Befragung unterzogen. Hierbei offenbarte der „Zeuge“ nicht nur ein äußerst wechselndes situatives Erinnerungsvermögen – er legte einerseits mindestens einen gemeinschaftlichen Zeugenaustausch anlässlich einer nachträglichen Videoschau zum besagten Tattag offen und wurde andererseits auch mit höchst unterschiedlichen Einlassungen in 3 verschiedenen Gerichtsfällen (Mbolo Yufanyi, Aboubacar Sy und Thomas Ndindah) konfrontiert, die aber letztlich alle in einem Geschehenszusammenhang stehen. Richterin Brinkmann verfolgte dieses Geschehen mit einem deutlichen Gesichtsausdruck des Desinteresses und schloss des Öfteren ihre Augen. Später sinnierte sie mit offenen Augen, dass sie dem Verfahren „…intellektuell nicht gewachsen sei.“ und unterstellte den Anwälten der Verteidigung im Folgenden, dass ihre Fragestellungen nicht in Zusammenhang mit der Wahrheitsfindung des angeklagten Sachverhaltes zu bringen seien. Sie erklärte dem befragten Zeugen empathisch, dass sie zwar die Verfahrensleitung innehätte, aber keine Lust habe, die anwaltliche Befragung zu begrenzen, da zu erwartende Anträge derselben am Ende noch mehr Zeit in Anspruch nehmen würden. Die Befragung des Polizeibeamten zum Thema eventueller rassistischer Motivationen kommentierte sie lakonisch: „Dann fragen Sie ihn doch gleich, ob er Rassist ist!“</p>
<p>Der dritte Verhandlungstag startete gleich von Beginn an mit einem Eklat: ein Zuschauer und Aktivist des VOICE Refugee Forum, der eng und kontinuierlich mit der originären Berichterstattung der Gerichtsfälle befasst ist, wurde vom Gerichtsschreiber beobachtet, wie er sich Notizen auf einen Zettel notierte. Richterin Marieluis Brinkmann erließ daraufhin ein umgehendes Verbot von Mitschriften – dies sei ausschließlich akkreditierten Pressevertretern erlaubt. Auf Nachfrage nach dem Grund des Verbotes erklärte sie hochtrabend, sie allein könne bestimmen wer schriftliche Notizen machen dürfe. Diese Missachtung des öffentlichen Interesses am Geschehen im Gericht ist unerträglich, da hierdurch keinerlei nachvollziehbares Interesse ‚geschützt‘ werden kann bzw. die selbstbestimmte Berichterstattung maximal erschwert, aber keineswegs verhindert werden kann.</p>
<p>Die Fortsetzung der anwaltlichen Befragung des Polizeikommissars Lamprecht zu den am Ende des zweiten Verhandlungstages begonnen Skizzierungen vom Tatgeschehen führte geradewegs zum Nächsten: Richterin Brinkmann gab zu verstehen, dass sie mit den angefertigten Skizzen so gar nichts anfangen könne, wobei sie es auch tunlichst vermieden hatte, diesbezüglich Fragen zur Erhellung ihres ‚Intellekts‘ zu stellen. Auf Nachfrage des Anwalts der Verteidigung, ob sie erneut meine, dass auch diese Situationsskizzen nichts mit der Aufklärung des Sachverhaltes zu tun haben würden, antwortete sie als Wiederholung vom vorhergehenden Verhandlungstag: „Ja – im Wesentlichen sind die Fragen unerheblich.“ Als der Anwalt hierauf eine Unterbrechung der Verhandlung zur Besprechung mit seinem Mandanten wegen eines unaufschiebbaren (Befangenheits-)Antrages sowie ein wörtliches Zitat der Richterin im Gerichtsprotokoll beantragte, wurden diese durch die Richterin mit der Begründung abgelehnt, dass zu ersterem ein Vermerk im Protokoll erfolge, mit dem der Unaufschiebbarkeit Genüge getan wäre und die Vernehmung des Zeugen Lamprecht dann ungestört fortgesetzt werden könne und zu letzterem, dass dies nicht erforderlich sei. Erst der Antrag des Anwaltes auf richterliche schriftliche Beschlüsse führte dann doch zu einer letztlichen Zwangspause zur schriftlichen Ausformulierung derselben</p>
<p>– die Möglichkeit zur Beratung mit seinem Mandanten ergab sich hierbei lediglich als eine kollaterale Nutzung der Pausenzeit. Die Vernehmung des Zeugen Lamprecht wurde nach Verkündung der richterlichen Beschlüsse unbenommen fortgesetzt, obwohl sie bei Bestätigung einer Befangenheit nach all den hier beschriebenen Unsäglichkeiten sowieso ganz von vorn beginnen müsste – nämlich unbefangen!</p>
<p>Wir, die Aktivisten des VOICE Refugee Forum Germany und der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland verurteilen das arrogante und rechtsbeugende Verhalten der Richterin Marieluis Brinkmann mit aller gebotenen Schärfe – auch und insbesondere im Namen der Öffentlichkeit vor Gericht. Das ostentativ zur Schau gestellte Desinteresse der Frau Brinkmann an relevanten Fakten des Falles im Gleichschritt mit der Einschränkung der Rechte des Angeklagten sowie des öffentlichen Interesses an einer selbstbestimmten Berichterstattung halten wir für unwürdig und anmaßend. Wir unterstützen den Befangenheitsantrag der Verteidigung als notwendige Voraussetzung zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das dieser Bezeichnung auch entsprechende Rechnung tragen soll.</p>
<p>Obwohl wir und Mitstreiterinnen vor deutschen Gerichten stehen und gezwungen sind uns zu verteidigen, wissen wir, dass wir Gerechtigkeit für Yufanyi Movuh und die anderen angeklagten AktivistInnen weder erfahren werden, noch erwarten können. Dass wir überhaupt vor Gericht stehen müssen ist schon eine Farce. Wir werden diese Gerichtsverhandlungen dennoch als politische Plattform nutzen, um die polizeilichen Lügen und die verfassungswidrigen und undemokratische Verhaltensweisen von Staatsanwaltschaft und Gerichten aufzudecken.</p>
<p>Dieses haben wir bereits in den Fällen von Ndeye Marieme Sarr, Oury Jalloh, Layé Conde, Dominique Koumadio, Christy Schwundeck und anderen herausgestellt. Diese schwarzen Schwestern und Brüder wurden alle von der deutschen Polizei ermordet und die Verbrechen von den Staatsanwälten und Richtern vertuscht. Ihre Familien haben bis heute keine Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten erfahren. Dass in keinem dieser Fälle eine Aufklärung der Wahrheit oder eine Entschädigung für die Familien erreicht worden ist, ist nicht überraschend für uns – und wir werden auch nicht überrascht sein, wenn diejenigen, die heute noch leben und sich zur Wehr setzen in diesem rassistischen System keine Gerechtigkeit erfahren werden. Dennoch, soll die Menschheit dieses Planeten erfahren, dass es in Deutschland und Europa keine wirkliche Gerechtigkeit gibt.</p>
<p>The VOICE Refugee Netzwerk Deutschland<br />
Nächste Prozesse:<br />
Mbolo Yufanyi M.:<br />
14.11.2013, 10:50 Raum 672 Turmstr 91 (falls der Befangenheitsantrag<br />
abgelehnt wird)</p>
<p>Aboubakar Sy:<br />
19.11.2013, 12:00. Raum D 113 im Hauptgebäude Turmstraße(Eingang über<br />
Wilsnacker Straße 4).</p>
<p>Weitere Informationen zu Mbolos Verhandlung unter:<br />
http://thevoiceforum.org/node/3337 &#8211; http://thevoiceforum.org/node/3351 &#8211;<br />
http://thevoiceforum.org/node/3370</p>
<p>Hintergründe: http://thevoiceforum.org/search/node/Nigerian%20Embassy</p>
<p>Kontakte: Mbolo Yufanyi Movuh (+49 170 8788124; the_voice_berlin@emdash.org)<br />
Rex Osa (+49 176 27873832; thevoice_bdw@yahoo.de)<br />
Thomas Ndindah (+49 176 99621504; thevoiceforum@gmx.de)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Demonstration zum 2-jährigen Bekanntwerden der NSU-Morde</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/11/demonstration-zum-2-jaehrigen-bekanntwerden-der-nsu-morde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 02 Nov 2013 09:09:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Rassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=5195</guid>

					<description><![CDATA[&#8222;NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand.                      Das Problem heißt Rassismus!&#8220; 02.11.2013, 12 Uhr, Platz der Luftbrücke*, Berlin-Tempelhof Eine Neonazi-Gruppe und ihr Unterstützer_innenkreis konnte 13 Jahre lang unbehelligt in ganz Deutschland Unzählige<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/11/demonstration-zum-2-jaehrigen-bekanntwerden-der-nsu-morde/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>&#8222;NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand.                      Das Problem heißt Rassismus!&#8220;</h2>
<p><strong>02.11.2013, 12 Uhr, Platz der Luftbrücke*, Berlin-Tempelhof</strong></p>
<p>Eine Neonazi-Gruppe und ihr Unterstützer_innenkreis konnte 13 Jahre lang unbehelligt in ganz Deutschland Unzählige durch Bombenanschläge verletzen und mindestens zehn Menschen ermorden. In dieser Zeit finanzierten sie sich u.a. durch Banküberfälle sowie durch Spenden von staatlich finanzierten V-Männern <span id="more-5195"></span>und -Frauen.  Zwei Jahre nach dem Bekanntwerden der NSU-Hinrichtungen ziehen wir Bilanz: Die Chronik des gesamten Ermittlungsverfahrens der letzten 15 Jahre offenbart, wie Spuren zu den eigentlichen Täter_innen systematisch missachtet wurden. Die Ermittlungen staatlicher Behörden richteten sich stattdessen gegen die Ermordeten und deren Angehörige. Aktenvernichtungsskandale, verschleiernde NSU-Debatte im Berliner Innenausschuss, unhinterfragte Wahrnehmung des NSU als Trio, lügende Beamt_innen vor Untersuchungsausschüssen und vieles mehr, zeigen, dass es von Seiten des Staates keinen Aufklärungswillen gibt.  Ob und wie die Beschlussempfehlungen des Untersuchungsausschussesumgesetzt werden, bleibt unklar. Sicher ist aber eines: Unverbindliche Empfehlungen reichen nicht aus, um Deutschlands massives Rassismusproblem zu bekämpfen. Die Behörden gestehen Fehlverhalten und Versäumnisse einzelner Mitarbeiter_innen ein. Fakt ist aber, dass nicht ausschließlich Versäumnisse und Fehlverhalten die Untersuchungen behinderten, sondern die Ermittlungen von rassistischen Denkmustern bestimmt waren.</p>
<p>Der NSU-Skandal verdeutlicht: Es sind nicht die neonazistischen Mörder_innen allein, die rassistisch handeln – institutioneller und struktureller Rassismus sind Alltag in Deutschland. People of Color, Schwarze, Menschen mit Migrations- und Kolonialgeschichte, Geflüchtete und Illegalisierte sind immer wieder rassistischer Willkür durch Behörden  ausgesetzt. Von deutschen Behörden mitgetragener Rassismus tötet nicht nur an den Tatorten des NSU, nicht nur in Polizeistationen wie in Dessau, nicht nur in Lagern und Abschiebegefängnissen, sondern auch täglich an den Außengrenzen der EU und überall dort, wo Waffen made in Germany ein lukratives Geschäft sind.</p>
<p>Kommt deshalb mit uns auf die Straße! Organisiert den antirassistischen Widerstand! Tragen wir unseren Protest, unsere Wut und Trauer gemeinsam in die Öffentlichkeit, um gegen den staatlich organisierten und gesellschaftlich getragenen Terror zu kämpfen! Rassismus in Deutschland wird ignoriert, gedeckt und verschwiegen – wir schweigen nicht! Rassismus tötet! – Deshalb fordern wir:</p>
<p>* Lückenlose Aufdeckung der Verstrickung staatlicher Institutionen mit dem NSU Netzwerk!<br />
* Abschaffung aller Geheimdienste!<br />
* Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums zur Bekämpfung von<br />
* Rassismus in staatlichen Institutionen! Abschiebungen stoppen,<br />
* Bleiberecht für alle und Abschaffung aller Lager!<br />
* Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze!<br />
* Racial Profiling stoppen!</p>
<p>Unser Mitgefühl und unsere Solidarität gelten den vom NSU Ermordeten und ihren Angehörigen, sowie allen anderen Opfern rassistischer Gewalt. Wir solidarisieren uns mit allen Geflüchteten und stellen uns aktiv gegen die rassistische und inhumane Asylpolitik! Wir solidarisieren uns mit allen, die sich gegen diese gesellschaftlichen Verhältnisse zur Wehr setzen!</p>
<p>*Kommt alle! Auf die Straße für eine solidarische Gesellschaft ohne Rassismus und Ausbeutung!*</p>
<p>Mehr Infos: http://*buendnisgegenrassismus.org*/</p>
<p>&#8212;</p>
<p>ARI Berlin &#8211; Antirassistische Initiative e.V.<br />
NEUE ADRESSE: c/ Allmende<br />
Kottbusser Damm 25-26<br />
10967 Berlin</p>
<p>e-mail: mail@ari-berlin.org<br />
Internet: www.ari-berlin.org</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Polizeiaktion gegen Geflüchtete in Hamburg</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/10/5098/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Oct 2013 11:23:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingspolitik Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingsprotest]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Protest nach rassistischer Hetzjagd auf Mitglieder von “Lampedusa in Hamburg” Am Freitag (11.10.2013) hat eine rassistische Polizeioperation gegen Mitglieder der Gruppe begonnen, in deren Verlauf mehrere Mitglieder der Gruppe von der Polizei festgenommen wurden und zur<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/10/5098/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<header>
<h2>Protest nach rassistischer Hetzjagd auf Mitglieder von “Lampedusa in Hamburg”</h2>
<div>Am Freitag (11.10.2013) hat eine rassistische Polizeioperation gegen Mitglieder der Gruppe begonnen, in deren Verlauf mehrere Mitglieder der Gruppe von der Polizei festgenommen wurden und zur Feststellung der Identität an die Ausländerbehörde überstellt wurden. Alle Gefangenen sind mit Meldeauflagen wieder freigekommen, eine Zusammenfassung der Geschehnisse gibt es in diesem <a href="http://www.ndr.de/regional/hamburg/polizeikontrollen101.html">NDR Artikel</a>.  Am Freitagabend hat deshalb eine erste Spontandemonstration mit über 800 Teilnehmer_innen, darunter auch viele Mitglieder der Gruppe “Lampedusa in Hamburg” , stattgefunden. Da jedoch davon ausgegangen wird, dass die Polizei die Operation über das Wochenende weiter fortführen wird, wird für Samstag (12.10.2013) zu weiteren Protestaktionen aufgerufen:</div>
</header>
<p><strong><span id="more-5098"></span>Treffpunkt:</strong><br />
<strong>12 Uhr Park Fiction (St. Pauli Fischmarkt 19)</strong></p>
<p>Schwerpunkt der rassistischen Kontrollen sind St. Pauli und St. Georg, zeigt Präsenz und greift bei rassistische Polizeiaktionen ein. Der <a href="http://eahh.noblogs.org/">Ermittlungsausschuss Hamburg</a> ist morgen den ganzen Tag besetzt und unter der Nummer 040 43278778 erreichbar, falls ihr selbst Ärger mit der Polizei habt oder etwas beobachtet (hier bitte große Vorsicht, Gerüchte helfen niemandem!). <a href="http://kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht">Hier</a> noch einige hilfreiche Tipps von der “Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt” dazu, was die Polizei darf und was nicht, und <a href="http://www.stoppt-racial-profiling.de/">hier</a> noch eine allgemeine Petition gegen Racial Profiling. <strong>“Lampedusa in Hamburg” lässt sich weder einschüchtern noch durch Polizeiwillkür vertreiben. Gehen wir zusammen auf die Straße und zeigen dem Senat und der Polizei, was wir von dieser rassistischen Scheiße halten! </strong></p>
<p><strong>LAMPEDUSA IN HAMBURG – HERE TO STAY!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EU-Innenministerkonferenz: Europa schaut Flüchtlingssterben weiter zu</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/10/eu-innenministerkonferenz-europa-schaut-fluechtlingssterben-weiter-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2013 17:38:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Afrikanische Länder]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Außengrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingspolitik Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Deutschlands Blockadehaltung ist beschämend Eurosur, Frontex oder Entwicklungshilfe verhindern nicht das Massensterben Presseerklärung  9. Oktober 2013 PRO ASYL:  Die EU-Innenminister beschlossen bei ihrem EU-Ratstreffen in Luxemburg zur Katastrophe von Lampedusa gestern lediglich, eine „Task Force“ einzurichten,<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/10/eu-innenministerkonferenz-europa-schaut-fluechtlingssterben-weiter-zu/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Deutschlands Blockadehaltung ist beschämend</h2>
<p><strong>Eurosur, Frontex oder Entwicklungshilfe verhindern nicht das Massensterben</strong></p>
<p>Presseerklärung  9. Oktober 2013 PRO ASYL:  Die EU-Innenminister beschlossen bei ihrem EU-Ratstreffen in Luxemburg zur Katastrophe von Lampedusa gestern lediglich, eine „Task Force“ einzurichten, die Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Katastrophen erarbeiten soll. Bundesinnenminister Friedrich hatte grundlegende Änderungen der EU-Asylpolitik von vornherein kategorisch ausgeschlossen.</p>
<p><span id="more-5085"></span>Die Blockadehaltung Deutschlands und anderer EU-Staaten zeigt, dass die zentralen politischen Akteure in der EU kein Interesse daran haben, das Sterben der Menschen auf dem Meer zu beenden. „Das Ergebnis ist angesichts der vielen Todesopfer vor den Außengrenzen der EU zutiefst beschämend,“ so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Vor den Küsten Italiens, Maltas und Griechenlands sind von 1993 bis 2012 bereits mehr als 17.000 Menschen umgekommen.</p>
<p><strong>Eurosur: Perfektionierung der Abschottung statt Lebensrettung</strong></p>
<p>Morgen soll das Grenzüberwachungssystem Eurosur vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. PRO ASYL weist darauf hin, dass Eurosur kein Instrument zur Rettung von Menschenleben, sondern ein weiteres System zur Abwehr von Flüchtlingen ist. PRO ASYL appelliert an die Abgeordneten, die Eurosur-Verordnung abzulehnen. Wenn Eurosur wirklich zur Rettung von Flüchtlingen beitragen soll, müsste die Verordnung grundlegend geändert werden.</p>
<p>Zweck von Eurosur ist laut Verordnungsentwurf die „Aufspürung, die Verhinderung und Verfolgung illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität“. Zur Seenotrettung heißt es lediglich, die Verordnung „trägt dazu bei“ den „Schutz und die Lebensrettung von Migranten zu gewährleisten.“ Weitere Bestimmungen laufen der Seenotrettung zuwider. So müssen Grenzschützer ihre nationalen Seenotrettungszentren zwar über Seenot-Vorfälle informieren, es gibt aber keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Eurosur wird am europäischen Verantwortungsvakuum bei der Seenotrettung von Flüchtlingen nichts ändern.</p>
<p>Das Grenzüberwachungssystem sieht außerdem die Einbindung von Drittstaaten in die Flüchtlingsabwehr vor: Mithilfe von Eurosur soll Frontex künftig die nordafrikanischen Küsten mit Satelliten und anderen Überwachungstechnologien kontrollieren. Drittstaaten sollen so über aufgespürte Flüchtlingsboote vor ihren Küsten und auf dem Mittelmeer informiert werden, um die Boote frühzeitig abzufangen. EUROSUR zielt auf verbesserter Flüchtlingsabwehr, nicht auf die Wahrung von Menschenrechten oder die Seenotrettung.</p>
<p><strong>Frontex ist keine Seenotrettungs-Agentur</strong></p>
<p>Der Vorschlag von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, im gesamten Mittelmeerraum eine Frontex-Operation zur Rettung von Flüchtlingen ins Leben zu rufen, ignoriert, dass Frontex zur Bekämpfung der „irregulärer Migration“ geschaffen wurde. Dieses Mandat widerspricht der Rettung von Flüchtlingen. Bisherige Frontex-Operationen haben Schutzsuchende auf immer gefährlichere Routen getrieben. Die Frontex-Operation Hermes 2011 im zentralen Mittelmeer hat den Tod von über 2.000 Flüchtlingen nicht verhindert. Selbst wenn das Mandat von der Migrationsverhinderung zur Rettung von Flüchtlingen abgeändert würde, ist ungeklärt, welche EU-Staaten von Frontex gerettete Flüchtlinge aufnehmen würden. EU-Staaten wie etwa Malta weigern sich immer wieder, gerettete Flüchtlinge an Land gehen zu lassen.</p>
<p><strong>Debatte um Entwicklungshilfe: Ein Ablenkungsmanöver</strong></p>
<p>Bundesinnenminister Friedrich hat vor dem Rats-Treffen den Willen bekundet, die Entwicklung in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass “die Menschen schon keinen Grund haben, ihre Heimat zu verlassen.“ Angesichts der Tatsache, dass sich gegenwärtig vor allem Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia und Syrien auf den gefährlichen Seeweg nach Europa begeben, kommt Friedrichs Vorschlag einer hartnäckigen Realitätsverweigerung gleich. Somalia ist ein zerfallener Staat, in dem Warlords herrschen, in Eritrea ist eine Militärdiktatur an der Macht, in Syrien tobt ein Bürgerkrieg. Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit können dort realistischerweise nichts zur Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen. Die Herausforderung, Flüchtlinge zu retten und menschenwürdig aufzunehmen, nimmt sich gegenüber Friedrichs Ansinnen, die Lage in den Hauptherkunftsländern zu verbessern, überaus gering aus.</p>
<p><strong>Schleuserkriminalität: Folge verschlossener EU-Grenzen</strong></p>
<p>Angesichts der Flüchtlingskatastrophe vor Lampedusa hatte Friedrich zuvor gefordert, „dass wir noch stärker die Netzwerke organisierter und ausbeuterischer Schleusungskriminalität bekämpfen müssen.&#8220; Nach Auffassung von PRO ASYL eine irreführende Argumentation. Die Schleuserkriminalität ist Folge der für Flüchtlinge verschlossenen EU-Grenzen. Flüchtlinge, die aus Eritrea, Somalia, Syrien, Afghanistan oder anderen Ländern fliehen müssen, bleibt kaum eine andere Wahl, als zu versuchen, mit Hilfe von Schleppern nach Europa zu gelangen. In den Transitstaaten finden Sie keinen Schutz. Die EU verweigert ihnen legale und sichere Fluchtwege nach Europa. Wer Schleuser bekämpfen will, muss legale Einreisewege schaffen, nicht die Grenzen weiter abdichten.</p>
<p><strong>Maßnahmen zur Verhinderung des Flüchtlingssterben vor den EU-Außengrenzen</strong></p>
<p>PRO ASYL fordert folgende Maßnahmen zur Rettung von Flüchtlingen:</p>
<p><span style="color: #68a15d;"><strong> &#8211; Europa muss gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge eröffnen. Dies kann durch ein verändertes Visaregime geschehen, das Schutzsuchenden die legale Einreise ermöglicht. Zudem kann Europa durch die proaktive Aufnahme von Flüchtlingen im Resettlement-Verfahren Flüchtlingen die gefährliche Überfahrt ersparen.</strong></span></p>
<p><span style="color: #68a15d;"><strong>&#8211; Bei allen Maßnahmen der EU, die die Außengrenzen betreffen, müssen die Rettung von Menschenleben und der Flüchtlingsschutz allererste Priorität erhalten. Europa muss ein effektives Seenotrettungssystem installieren, dass für die Rettung von Schiffbrüchigen egal welcher Herkunft voll verantwortlich ist. </strong></span></p>
<p><span style="color: #68a15d;"><strong>&#8211; Das EU-Asylzuständigkeitssystem (Dublin-Verordnung) muss grundlegend geändert werden. Das bisherige System schiebt die Hauptverantwortung für den Flüchtlingsschutz auf die EU-Randstaaten ab. Die EU-Randstaaten wie Malta, Griechenland oder Italien reagieren darauf mit einer Strategie der Abschreckung, die die Verweigerung von Seenotrettung, illegale Push-Back-Operationen, die Inhaftierung von Asylsuchenden, menschenunwürdige Aufnahmebedingungen und unfaire Asylverfahren beinhaltet. So sehr diese Menschenrechtsverletzungen auf das Konto der jeweiligen Nationalstaaten gehen, sind sie Folge des unsolidarischen Dublin-Systems. Die Staaten im Zentrum der Union, die am Dublin-System festhalten, sind daher für diese systematischen Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich. Sie müssen ihren Widerstand gegen eine grundlegende Veränderung der Asylzuständigkeitsregelung aufgeben. Die EU muss Verstöße gegen die Menschen- und Flüchtlingsrechte in all ihren Mitgliedstaaten konsequent unterbinden.</strong></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine infame Lüge.</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/09/keine-infame-luge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Sep 2013 10:47:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Regionales]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Freiburger Polizei verweigert öffentliche Diskussion Pressemitteilung, 6.09.2013 / Die Polizeidirektion Freiburg hat nach langem Leugnen nun die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Razzia im Freiburger Flüchtlingswohnheim Bissierstraße zu wesentlichen Teilen bestätigt. Das Freiburger<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/09/keine-infame-luge/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Freiburger Polizei verweigert öffentliche Diskussion</h2>
<p><strong><a href="http://www.aktionbleiberecht.de/freiburger-forum/Pressemitteilung_6_9_13.pdf" target="_self">Pressemitteilung, 6.09.2013</a></strong> / Die Polizeidirektion Freiburg hat nach langem Leugnen nun die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Razzia im Freiburger Flüchtlingswohnheim Bissierstraße zu wesentlichen Teilen bestätigt. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung und das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatten nach Gesprächen mit Betroffenen in einer gemeinsamen Presseerklärung das Vorgehen bei der Razzia kritisiert und insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Razzia selbst Unverdächtige dazu gezwungen worden waren, sich nackt auszuziehen und eine Ganzkörperkontrolle zu erdulden. Die Reaktion des Polizeisprechers darauf war u.a. in der Presse (Der Sonntag im Breisgau, 28.07.2013) nachzulesen: „(&#8230;) die Behauptung (…), Heimbewohner hätten sich zur Kontrolle nackt ausziehen müssen, sei eine &#8218;infame Lüge&#8216; “. Nach einer erneuten Entgegnung des Freiburger Forums und des Komitees für Grundrechte und Demokratie kehrt die Polizeidirektion ihre Argumentation nun in einem Antwortbrief <span id="more-4973"></span>um und rechtfertigt Ganzkörperkontrollen als angemessenes Mittel für die Suche nach Drogen „direkt am und im Körper“. Die Verknüpfung dieser Rechtfertigung mit der Feststellung, dass bei der Razzia auch tatsächlich „direkt am Körper“ getragene Drogen gefunden worden seien, kommt einem Eingeständnis der umstrittenen Methoden nahe. Strittig bleibt, ob diese nur bei verdächtigen Personen vorgenommen wurden bzw. nach welchen Kriterien im Umkreis des Wohnheims anwesende Personen als verdächtig eingestuft wurden. Hier steht abermals die Aussage der Polizei gegen die Aussagen der Flüchtlinge. Zudem ist das Schreiben der Polizei in sich widersprüchlich, insofern einerseits Ganzkörperkontrollen als legitim gerechtfertigt, andererseits die empörte Zurückweisung des Vorwurfs ebendieser Kontrollen durch den Polizeisprecher unterstützt wird.<br />
Wir sehen uns in unserer Position bestärkt, dass von unserer Seite bzw. der Seite der von der Razzia Betroffenen nicht gelogen wurde. Wahrscheinlicher scheint hingegen eine Falschaussage des Polizeisprechers, der die Kontrollen abstritt. Immer noch verweigert die Polizei Freiburg eine öffentliche Diskussion zu ihrem Umgang mit Flüchtlingen.</p>
<p>Demgegenüber bestehen wir auf unserer Forderung nach einer öffentlichen Auseinandersetzung: Notwendig ist diese nicht nur durch die oben genannten fortbestehenden Ungereimtheiten. Notwendig wird sie auch durch die nun gewonnene Erkenntnis, dass polizeiliches Fehlverhalten gegenüber Flüchtlingen ohne beharrliche kritische Öffentlichkeitsarbeitzunächst einmal ignoriert und geleugnet zu werden droht. Dabei geht es nicht nur um das Einzelereignis der Razzia. Uns beschäftigen auch weniger spektakuläre, für die Betroffenen aber gleichwohl schwerwiegende Polizeipraktiken wie z.B. die gehäuften Polizeikontrollen an den Freiburger Recyclinghöfen. Bußgelder für Vorwürfe wie  „Betteln ohne Erlaubnis“ führen regelmäßig zu unverhältnismäßigen Härten für die Betroffenen.<br />
Wir fordern die Freiburger Polizei daher auf, mit verantwortlichen Vertreter/innen an einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung über solche Praktiken sowie ihren generellen Umgang mit Flüchtlingen teilzunehmen.<br />
Kontaktadressen:<br />
Für das Freiburger Forum: Thomas Ungricht: webmistress@aktionbleiberecht.de<br />
Für das Grundrechtekomitee: Prof. Dr. Albert Scherr: albert.scherr@online.de</p>
<p><strong>Freiburger Forum &#8218;aktiv gegen Ausgrenzung&#8216;</strong><br />
Adlerstr. 12<br />
79098 Freiburg</p>
<p><strong>Komitee für Grundrechte und Demokratie</strong><br />
Aquinostr. 7-11<br />
50670 Köln<br />
Telefon: 0221 / 97269 -30<br />
Fax: 0221 / 97269 -31<br />
info@grundrechtekomitee.de</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Refugee Struggle for Freedom / Bundesweiter Streik der Asylsuchenden</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/08/refugee-struggle-for-freedom-bundesweiter-streik-der-asylsuchenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Aug 2013 17:21:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingspolitik Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingsprotest]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Polizeilicher Übergriff auf den Protestmarsch der Route B bei Wolfsbach Gegen 14:30 wurde die Gruppe bestehend aus 23 Non-Citizens und einigen Unterstützer_innen, die sich auf dem Weg von Amberg nach Schmidmühlen befanden, von Polizeieinsatzkräften aufgehalten und<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/08/refugee-struggle-for-freedom-bundesweiter-streik-der-asylsuchenden/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Polizeilicher Übergriff auf den Protestmarsch der Route B bei Wolfsbach</h2>
<p>Gegen 14:30 wurde die Gruppe bestehend aus 23 Non-Citizens und einigen Unterstützer_innen, die sich auf dem Weg von Amberg nach Schmidmühlen befanden, von Polizeieinsatzkräften aufgehalten und eingekesselt. Als sich die Non-Citizens weigerten, ihre Ausweise kontrollieren zu lassen, wurden sie von den Beamten auseinander gezerrt, kontrolliert und in Polizeiautos wegtransportiert. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, einer ist bisher ins Krankenhaus gebracht worden. Bei einem weiteren Verletzten weigerte sich die Polizei den Notarzt zu rufen. Zur Zeit werden weitere Personen festgenommen.<br />
Sechs der anwesenden Non-Citizen setzen den Protestmarsch fort.</p>
<p><strong><a href="http://refugeestruggle.org/de" target="_self">Weitere Informationen</a></strong></p>
<p>Media Work Group</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Polizei und Medien provozieren Generalverdacht gegen Flüchtlinge</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2013/07/polizeiliche-durchsuchung-in-freiburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2013 16:33:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Flüchtlingslager]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=4895</guid>

					<description><![CDATA[Polizei durchsucht Flüchtlingswohnheim Freiburger Forum gegen aktiv Ausgrenzung – Pressemitteilung, 26.07.2013 Am 23.7.2013 wurde in einem Freiburger Flüchtlingswohnheim eine groß angelegte Razzia durchgeführt. Grund hierfür war der Verdacht, „dass sich in dem Wohnheim ein Drogenumschlagplatz etabliert“<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2013/07/polizeiliche-durchsuchung-in-freiburg/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Polizei durchsucht Flüchtlingswohnheim</h2>
<p><span style="font-size: small;"><strong>Freiburger Forum gegen aktiv Ausgrenzung – Pressemitteilung, 26.07.2013</strong></span></p>
<p><span style="font-size: small;">Am 23.7.2013 wurde in einem Freiburger Flüchtlingswohnheim eine groß angelegte Razzia durchgeführt. Grund hierfür war der Verdacht, „dass sich in dem Wohnheim ein Drogenumschlagplatz etabliert“ habe (Polizeiliche Pressemitteilung, 23.7.). Am Einsatz waren ca. 300 Polizisten beteiligt. Es ging dabei offenkundig nicht nur um die Festnahme von Verdächtigen und die Beschlagnahme von Beweismitteln. Dieser Zweck hätte nach langwierigen Ermittlungen kein solches Polizeiaufgebot erfordert. Das erklärte Ziel „rechtsfreie Räume in Freiburg zu verhindern“ (Polizeiliche Pressmitteilung, 24.7.) hat wohl eine deutliche Demonstration polizeilicher Macht mit dem Blick auf die Öffentlichkeit und die Medien veranlasst. Darauf weist auch der Einsatzzeitpunkt (16:00 h) hin.</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span id="more-4895"></span>Während des Einsatzes wurde massiv und unverhältnismäßig auch gegen offenkundig Unbeteiligte vorgegangen: Unverdächtige Bewohner und Besucher wurden mit Kabelbindern gefesselt, sie wurden auf dem Boden liegend fixiert sowie einer Ganzkörperuntersuchung unterzogen, bei der sie sich nackt ausziehen mussten. Dies ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der durch den Einsatzzweck nicht gerechtfertigt ist.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Der Einsatz zielte erkennbar auf mediale Aufmerksamkeit: Noch vor dem Beginn der Aktion um 16.00 h wurde eine „Eilmeldung“ der Polizei mit dem Titel „Razzia in Flüchtlingswohnheim“ verbreitet. In dieser werden die polizeilich Verdächtigen zudem als „mehrere Schwarzafrikaner und Personen aus Ex-Jugoslawien“ bezeichnet.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Das Ergebnis war eine Berichterstattung, die in den ersten Pressedarstellungen durch Überschriften wie „Drogengeschäfte im Flüchtlingsheim“ (Stadtkurier, 25.7.) einen Generalverdacht gegen Flüchtlinge etabliert. Erst später wurde dies relativiert, indem polizeilich mitgeteilt wird, dass „die deutliche Mehrheit der Bewohner nicht am Rauschgifthandel beteiligt war und diesen auch nicht tolerierte“ (Polizeiliche Pressemitteilung, 24.7.).</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Zudem stellt sich die Frage, warum seitens der Polizei die Herkunft der Verdächtigen hervorgehoben wurde. Die dann in den Printmedien und Online publizierten Fotos, in denen immer ein nachweislich unschuldiger Mann schwarzer Hautfarbe unter Überschriften wie „Schlag gegen Koks-Händler“ (Freiburger Wochenbericht, 24.7.) und „Drogenrazzien in Freiburg: Polizei durchsucht Flüchtlingsheime“ (Badische Zeitung, 23.7., Online-Ausgabe) zu sehen ist, legen dann rassistische Stereotype nahe.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Hinzu kommt, dass ein namentlich bekannter Journalist Fotos im Internet verbreitet hat, in denen diese Person eindeutig zu erkennen war, was eine klare Verletzung von Persönlichkeitsrechten darstellt. Inzwischen sind diese Bilder gelöscht.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Wir fordern die Polizei auf, gerade im Fall von Flüchtlingen, die zu einem erheblichen Teil Opfer auch staatlicher Gewalt geworden sind, künftig angemessen und deeskalierend vorzugehen sowie die Persönlichkeitsrechte zu achten.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Von der Presse wäre eine Berichterstattung zu erwarten, die keine Vorurteile bedient , die sich kritisch auch mit polizeilichem Vorgehen auseinandersetzt und auch die Betroffenen zu Sprache kommen lässt, statt sie nur als Objekt polizeilicher Ermittlungen darzustellen.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Kontaktadresse: freiburger.forum@aktionbleiberecht.de</span></p>
<p><span style="font-size: small;">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung</span><br />
<span style="font-size: small;">Adlerstr.12</span><br />
<span style="font-size: small;">79098 Freiburg</span><br />
<a href="mailto:freiburger.forum@aktionbleiberecht.de" target="_self"><span style="font-size: small;">freiburger.forum@aktionbleiberecht.de</span></a><br />
<a href="http://www.aktionbleiberecht.de" target="_self"><span style="font-size: small;">www.aktionbleiberecht.de</span></a><br />
<span style="font-size: small;">Tel. 0151- 282 112 52</span><br />
<span style="font-size: small;"> </span><br />
<span style="font-size: small;">Wer Informationen bei einer drohenden Abschiebung erhalten möchte, schicke bitte ein mail an:</span><br />
<span style="font-size: small;">Abschiebung_Tagxplus1@gmx.de</span><br />
<span style="font-size: small;"> </span><br />
<span style="font-size: small;">Wer regelmäßig Informationen erhalten möchte, bitte ein mail an das Freiburger Forum schicken:</span><br />
<span style="font-size: small;">freiburger.forum@aktionbleiberecht.de</span><br />
<span style="font-size: small;"> </span><br />
<span style="font-size: small;">Stichwort: „Solifonds“</span><br />
<span style="font-size: small;">Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung</span><br />
<span style="font-size: small;">Volksbank Breisgau Nord e.G.</span><br />
<span style="font-size: small;">Kontonummer 36 15 26 BLZ 680 920 00</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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	</channel>
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