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	<title>Dublin II &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<title>Dublin II &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<item>
		<title>Dublin-System soll drastisch verschärft werden</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2016/08/dublin-system-soll-drastisch-verschaerft-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Aug 2016 15:45:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Dublin II]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Stellungnahme von PRO ASYL mit der Aufforderung die Informationen weiter zu verbreiten! Liebe Flüchtlingsunterstützer*innen, liebe Aktivist*innen, viele von Euch haben in den letzten Jahren Schutzsuchenden in Deutschland aktiv geholfen. Oft ging es dabei um die<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2016/08/dublin-system-soll-drastisch-verschaerft-werden/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ein Stellungnahme von PRO ASYL mit der Aufforderung die Informationen weiter zu verbreiten!</h2>
<div class="">
<p>Liebe Flüchtlingsunterstützer*innen, liebe Aktivist*innen, viele von Euch haben in den letzten Jahren Schutzsuchenden in Deutschland aktiv geholfen. Oft ging es dabei um die Verhinderung von Dublin-Abschiebungen innerhalb Europas.<span id="more-9499"></span></p>
<p>Die bisherige Dublin-III-Verordnung, der zufolge in der Regel der Staat der Erstregistrierung  für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, hat dazu geführt, dass Geflüchtete in Staaten abgeschoben werden, in denen ihnen zum Teil menschenunwürdige Aufnahmebedingungen, willkürliche Inhaftierungen oder sogar Folter drohen (z.B. in Griechenland, Bulgarien und Ungarn). Nicht zuletzt durch entschlossene Interventionen und die engagierte Hilfe aus der Zivilgesellschaft war es bislang immer wieder möglich, diese inhumanen Dublin-Abschiebungen zu verhindern.</p>
</div>
<div class=""></div>
<div class="">Nach dem Willen der EU-Kommission soll das Dublin-System nun sogar noch drastisch verschärft werden und Schutzsuchenden jegliche Chance genommen werden, nicht in das für sie zuständige Land abgeschoben zu werden. Der Entwurf der neuen Dublin-IV-Verordnung, der bereits im Mai 2016 präsentiert wurde und ab Oktober dieses Jahres intensiv in Brüssel verhandelt werden soll, zielt darauf ab, Asylsuchende in dem für sie nach der Dublin-Verordnung zuständigen EU-Staat festzusetzen und jegliche Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten zu unterbinden. Wir wollen Euch kurz zusammengefasst über die schlimmsten geplanten Veränderungen informieren und weisen in diesem Zusammenhang auch auf ein ausführlicheres Positionspapier von uns hin (abrufbar unter<a class="" href="https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO-ASYL-Positionspapier-zur-geplanten-Dublin-Reform-Juni-2016-.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO-ASYL-Positionspapier-zur-geplanten-Dublin-Reform-Juni-2016-.pdf</a>):</div>
<div class=""></div>
<ul class="" type="disc">
<li class="x_MsoNormal"><b class="">Abschaffung von verbindlichen Fristen</b>: Bislang enthält die Dublin-III-Verordnung verbindliche Fristen, innerhalb derer der Staat, in dem sich ein Asylsuchender aufhält, die Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat durchführen muss. Gelingt es bspw. Deutschland nicht, eine Dublin-Abschiebung nach Italien als dem für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat innerhalb von (normalerweise) sechs Monaten durchzuführen, muss Deutschland das Asylverfahren selbst durchführen und darf die betroffene Person nicht mehr nach Italien abschieben. Genau diesen Zuständigkeitswechsel nach Fristablauf, der Zehntausenden Asylsuchenden, denen eine Abschiebung in einen EU-Staat mit untauglichem oder fast nicht existentem Aufnahmesystem drohte, viel Leid erspart hat, will die EU nun ersatzlos abschaffen. Das bedeutet, dass sämtliche Interventionen aus der Zivilgesellschaft, die auf einen Fristablauf abzielen, in Zukunft ins Leere laufen werden: Kirchenasyl ist nicht mehr möglich, die Verhinderung einer Abschiebung wird nichts mehr bringen. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat deswegen schon mit einer Postkartenaktion auf die geplante Dublin-Reform reagiert:<a class="" href="http://www.kirchenasyl.de/portfolio/postkartenaktion-dublin-iv-stoppen/" target="_blank" rel="noopener">http://www.kirchenasyl.de/portfolio/postkartenaktion-dublin-iv-stoppen/</a></li>
<li class="x_MsoNormal"><b class="">Beschränkung des Selbsteintrittsrechts:</b><span class="x_Apple-converted-space"> </span>Bei aller Kritik an Dublin-III war es bisher zumindest möglich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei bestimmten Flüchtlingsgruppen auf eine Abschiebung verzichtet. So hat das BAMF in der Vergangenheit immer wieder bei besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (z.B. traumatisierte Menschen, denen die Abschiebung nach Bulgarien drohte) von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Auch diese Möglichkeit, mit der besonders schutzbedürftige Asylsuchende vor einer Abschiebung in inhumane Verhältnisse bewahrt werden konnten, will die EU streichen. Die Anwendung des Selbsteintrittsrechts soll nur bei bestehenden familiären Verbindungen möglich sein. Ebenfalls ausgeschlossen wäre in der Zukunft dann eine Entscheidung, wie sie die Bundesregierung im Sommer 2015 getroffen und syrischen Geflüchteten aus Ungarn die Aufnahme in Deutschland ermöglicht hat. Humanitäre Spielräume werden damit abgeschafft.</li>
<li class="x_MsoNormal"><b class="">Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF):</b><span class="x_Apple-converted-space"> </span>UMFs sind bisher von Dublin ausgenommen. Der Entwurf der Dublin-IV-Verordnung sieht nun vor, dass auch sie in Zukunft wieder in den für sie zuständigen Staat abgeschoben werden sollen.</li>
<li class="x_MsoNormal"><b class="">Einschränkung von sozialen Leistungen:</b><span class="x_Apple-converted-space"> </span>Damit Schutzsuchende möglichst in dem für sie zuständigen Staat bleiben, will die EU-Kommission  eine Weiterwanderung in andere Mitgliedstaaten mit Dublin-IV hart sanktionieren. So sollen Asylsuchende, die sich nicht im Staat ihrer Zuständigkeit aufhalten, keinen Anspruch mehr auf soziale Leistungen erhalten. Medizinische Hilfe soll nur noch im Notfall geleistet werden. Das Ziel ist klar: Durch den Ausschluss von  sozialen Leistungen sollen Asylsuchende faktisch gezwungen werden, „freiwillig“ den Staat ihres tatsächlichen Aufenthalts zu verlassen.</li>
</ul>
<div class=""></div>
<div class="">Weitere Verschärfungen finden sich im Detail in der Dublin-IV-Verordnung. Wir werden dazu demnächst auf der Website von PRO ASYL eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlichen. Die breite Öffentlichkeit nimmt von diesen drohenden Verschärfungen bisher keine Kenntnis, auch weil die Relevanz von Fristablauf und Selbsteintrittsrecht für die Asylpraxis kaum bekannt ist. Wir hoffen deshalb, dass ihr die Informationen über diese bis dato beispiellose Asylrechtsverschärfung in euren Strukturen, politischen Gruppen, Hilfsnetzwerken etc. weiterverbreitet. Wir werden uns auf politischer Ebene zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Wohlfahrtsverbänden mit Vehemenz dafür einsetzen, dass Dublin-IV in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet wird und hoffen bei diesem Ansinnen auf Eure Unterstützung.</div>
<div class=""></div>
<div class="">Mit besten Grüßen</div>
<div class="">Maximilian Pichl (Rechtspolitischer Referent) und Andreas Meyerhöfer (PRO ASYL-Einzelfallberatung)</div>
<div class=""></div>
<div class=""></div>
<div class=""><span class=""> </span></div>
<div class=""><span class="">PRO ASYL</span></div>
<div class=""><span class="">Postfach 16 06 24</span></div>
<div class=""><span class="">60069 Frankfurt am Main</span></div>
<div class=""><span class="">Tel.: (0049)-069-242314-0</span></div>
<div class=""><u class=""><span class=""><a class="" href="mailto:ame@proasyl.de" target="_blank" rel="noopener">ame@proasyl.de</a></span></u></div>
<div class=""><span class="" lang="EN-US"><a class="" href="http://www.proasyl.de/" target="_blank" rel="noopener"><span class="" lang="DE">www.proasyl.de</span></a></span></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bund und Länder beraten Maßnahmen zur Ausweitung von Dublin-Abschiebungen</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2015/01/bund-und-laender-beraten-massnahmen-zur-ausweitung-von-dublin-abschiebungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2015 19:28:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Dublin II]]></category>
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					<description><![CDATA[Beschleunigung der Dublinverfahren auf drei Monate ? Statt den breiten Protest gegen die Dublin III – Verordnung zum Anlass zu nehmen, das Dublinsystem in Frage zu stellen oder zumindest eine großzügigere Inanspruchnahme des sog. Selbsteintrittsrechts in<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2015/01/bund-und-laender-beraten-massnahmen-zur-ausweitung-von-dublin-abschiebungen/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Beschleunigung der Dublinverfahren auf drei Monate ?</h2>
<p>Statt den breiten Protest gegen die Dublin III – Verordnung zum Anlass zu nehmen, das Dublinsystem in Frage zu stellen oder zumindest eine großzügigere Inanspruchnahme des sog. Selbsteintrittsrechts in Erwägung zu ziehen, sinnen Bund und Länder nach Möglichkeiten, die Abschiebung von Flüchtlingen aus Deutschland in europäische Nachbarstaaten auszuweiten. In ihrer Besprechung vom 13.11.2014 haben die Bundesländer unter Federführung des BAMF eine ganze Reihe von fragwürdigen Maßnahmen zur Ausweitung von Dublin-Abschiebungen beschlossen.<span id="more-6907"></span> Das Protokoll <a class="ecxpdf" href="http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2015/01/141113_Protokoll_Bund_Lu00E4nder_Besprechung_Dublin.pdf" target="_blank" rel="noopener">Ergebnisse der Beratungen zu den von den Bundesländern dargestellten Problemen im Rahmen von Dublin-Überstellungen</a> sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:<span id="ecxmore-15157"></span></p>
<ul>
<li>Aufstockung des “Referats für den Vollzug von Überstellungen (M26)” beim BAMF. “Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Dublin-Verfahren so zu beschleuinigen, dass die Überstellungen noch aus den Aufnahmeeinrichtungen erfolgen können.”</li>
<li>Das Ergebnis des zwischen BAMF und Kirchenvertretungen vereinbarten Gesprächs über Kirchenasyl steht offenbar schon vorher fest: “Die Entscheidung, dass Art. 29 Abs. 2 Dublin III Verordnung dahin angewendet wird, dass Personen, die sich ins Kirchenasyl begeben, flüchtig sind i.S.v. sich dem Verfahren absichtlich entziehen, wird dann umgesetzt.”</li>
<li>Das BAMF soll ohne Abstriche für die Prüfung auch inlandsbezogener (etwa: krankheitsbedingter) Abschiebungshindernisse zuständig sein. Damit zementieren dioe Bundesländer ihre Unzuständigkeit in Dublinverfahren. “Zwischen Bund und Ländern wird die genaue Abgrenzung, wer für die Prüfung der Vollzugshindernisse zuständig ist, die im Rahmen des Vollzugs am Tag der Abschiebung auftreten, noch genau definiert.”</li>
<li>Zur Verhinderung einer Wiedereinreise von im Rahmen der Dublin-Verordnung abgeschobenen Asylsuchenden “könnte die Verhängung einer Wiedereinreisesperre &#8230; hilfreich sein. Eine entsprechende Neuregelung könnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bleiberechtes im Aufenthaltsgesetz geprüft werden.”</li>
<li>Das BAMF hält es – im Unterschied zu den Bundesländern – nicht für erforderlich, im Bescheid des BAMF auch die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr in den zuständigen Dublin III – Vertragsstaat zu regeln. Sofern jedoch die Ausländerbehörden die freiwillige Ausreise ermöglichen, “wird dies vom Bundesamt akzeptiert”. Bedingung sei allerdings die Übermittlung einer Grenzübertrittsbescheinigung.</li>
<li>Zur Sicherung von Dublin-Abschiebungen soll wieder vermehrt Abschiebungshaft verhängt werden. “Es besteht Einigkeit darüber, dass wegen eingeschränkt verfügbarer Rechtsgrundlagen derzeit eine Regelungslücke besteht. Das hierzu laufende Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist abzuwarten.”</li>
<li>Im Rahmen der Prüfung inländischer Abschiebungshindernisse muss das Bundesamt auf Amtärzte zurückgreifen “und benötigt hierbei die Unterstützung der Ausländerbehörden”. Die Bundesländer verweisen auf begrenzte Kapazitäten und “Gefälligkeitsgutachten”. Vor einem in Erwägung gezogenen Gespräch mit der Bundesärztekammer “sollen die Erkenntnisse aus dem Identifizierungsverfahren vulnerabler Personen mit besonderen Bedürfnissen abgewartet werden, die von den Erstaufnahmeeinrichtuingen durchgeführt werden, die mit Ärzten, Kliniken und sonstigen Einrichtungen zusammen arbeiten.”</li>
<li>Das BAMF hat Informationen zur Behauptung des Vorliegens “systemischer Mängel” in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammengestellt und wird diese “in prägnanter Form” herausgeben und den Bundesländern zur Verfügung stellen.</li>
<li>Das BAMF hat eine Dienstanweisung vorbereitet, die bei Ablauf der Überstellungsfrist vorzugehen sei: Vor einer materiellen Prüfung des Asylbegehrens solle geklärt werden, ob bereits “Schutz im Drittland” gewährt wurde – dann sei eine erneute Schutzgewährung unzulässig. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob bereits ein Asylantrag im Erstaufnahmeland gestellt wurde – dann erfolge eine materielle Prüfung nur, “wenn gemäß § 71a Asylverfahrensgesetz neue Gründe vorliegen”, d.h. der Asylantrag wird in Deutschland als Folgeantrag behandelt.</li>
<li>Das BAMF verspricht schnellere Vollzugsmitteilungen, “so dass mehrere Überstellungsversuche seitens der Ausländerbehörden innerhalb der Überstellungsfrist vorgenommen werden können”.</li>
<li>Eine Koordinierung von Abschiebungsbuchungen durch eine zentrale Stelle (Bundespolizei) wird abhängig gemacht vom Bedarf, den die Bundesländer über Niedersachsen an BAMF und Bundespolizei übermitteln.</li>
<li>Die “länderoffene Arbeitasgruppe zur Asyl- und Flüchtlingspolitik hat sich am 5. November 2014 verständigt, gemeinsam Lösungsansätze zur Verbesserung des Vollzugs &#8230; zu entwickeln und empfielt die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinationsstelle (BLK) “Integriertes Rückkehrmanagement”, moderiert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Einbezieghung der Akteure Bundespolizei und Länder.” Offenbar paaren sich hier die Erfahrungen der AG Rück mit Projektierungen aus dem AMIF. Ein erstes Treffen sollte am 17.12. in Nürnberg stattgefunden haben.</li>
</ul>
<p>Kai Weber</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Flüchtlingsrat Niedersachsen</li>
<li>Langer Garten 23 B D &#8211;</li>
<li>31137 Hildesheim</li>
<li>Tel. 05121 &#8211; 15605</li>
<li>Fax 05121 &#8211; 31609</li>
<li>Mail: <a class="ecxmoz-txt-link-abbreviated" href="mailto:Kai.Weber@nds-fluerat.org">Kai.Weber@nds-fluerat.org</a> <a class="ecxmoz-txt-link-abbreviated" href="http://www.nds-fluerat.org" target="_blank" rel="noopener">www.nds-fluerat.org</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dänemark stoppt Dublin-Abschiebungen von Familien nach Italien‏</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/daenemark-stoppt-dublin-abschiebungen-von-familien-nach-italien%e2%80%8f/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Nov 2014 12:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dublin II / III]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Dublin II]]></category>
		<category><![CDATA[Mittelmeer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=6555</guid>

					<description><![CDATA[Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg Suite à l&#8217;arrêt de la CEDH condamnant la Suisse, le Danemark a vient de décider d&#8217;arrêter de renvoyer les familles vers l&#8217;Italie dans le cadre du règlement Dublin III.<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/daenemark-stoppt-dublin-abschiebungen-von-familien-nach-italien%e2%80%8f/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg</h2>
<p>Suite à l&#8217;arrêt de la CEDH condamnant la Suisse, le Danemark a vient de décider d&#8217;arrêter de renvoyer les familles vers l&#8217;Italie dans le cadre du règlement Dublin III.</p>
<p><a href="http://www.altinget.dk/eu/artikel/danmark-stopper-med-at-sende-asyl-familier-tilbage-til-italien"><span style="color: #008000;"><strong>Danmark stopper</strong></span></a> med at sende asyl-familier tilbage til Italien<br />
<span style="color: #008000;"><strong><a href="http://derstandard.at/2000007790158/Daenemark-stoppt-Abschiebung-von-Fluechtlingsfamilien-nach-Italien"><span style="color: #008000;">Dänemark</span></a></strong></span> schiebt keine Familien mehr nach Italien ab<br />
Intensivere <span style="color: #008000;"><strong><a href="http://www.nzz.ch/schweiz/intensivere-asyl-zusammenarbeit-mit-italien-1.18420338"><span style="color: #008000;">Asyl-Zusammenarbeit</span></a></strong></span> mit Italien</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Abschiebung nach Italien nur unter Auflagen</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-abschiebung-nach-italien-nur-unter-auflagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Nov 2014 19:06:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dublin II / III]]></category>
		<category><![CDATA[Dublin II]]></category>
		<category><![CDATA[Mittelmeer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.aktionbleiberecht.de/?p=6534</guid>

					<description><![CDATA[Dublin II Abschiebung nach Italien EU-Mitgliedsstaaten dürfen Flüchtlinge nur noch dann nach Italien zurückschicken, wenn den Migranten bestimmte Rechte etwa zur gemeinsamen Unterbringung einer Familie garantiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-abschiebung-nach-italien-nur-unter-auflagen/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dublin II Abschiebung nach Italien</h2>
<p>EU-Mitgliedsstaaten dürfen Flüchtlinge nur noch dann nach Italien zurückschicken, wenn den Migranten bestimmte Rechte etwa zur gemeinsamen Unterbringung einer Familie garantiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. <span style="color: #008000;"><strong><a href="http://www.tagesschau.de/ausland/eu-gerichtshof-menschenrechte-fluechtlinge-101.html"><span style="color: #008000;">Mehr Informationen</span></a> </strong></span> und  <span style="color: #008000;"><strong><a href="http://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2014/11/EGMR-Tarakhel.pdf"><span style="color: #008000;">EGMR Tarakhel</span></a></strong></span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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