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	<title>AsylbLG &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<title>AsylbLG &#8211; Aktion Bleiberecht</title>
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	<item>
		<title>Geld stinkt nicht!? GRÜN-SPD stimmt für das Asylbewerberleistungsgesetz!</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/geld-stinkt-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2014 17:02:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
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					<description><![CDATA[Baden-Württemberg stimmt für lebensgefährliche Minimalmedizin Niedersachsen und andere Bundesländer lassen sich die Zustimmung zu diskriminierenden Gesetzen abkaufen &#8222;Mit der heute abgeschlossene Vereinbarung haben die Ländern das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/geld-stinkt-nicht/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Baden-Württemberg stimmt für lebensgefährliche Minimalmedizin</h2>
<p>Niedersachsen und andere Bundesländer lassen sich die Zustimmung zu diskriminierenden Gesetzen abkaufen &#8222;Mit der heute<strong><span style="color: #008000;"> </span><span style="color: #008000;"><a style="color: #008000;" href="http://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2014/11/Verständigung-zwischen-Bund-und-Ländern_28-11-2014.pdf">abgeschlossene Vereinbarung</a></span></strong> haben die Ländern das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des Bundes verkauft&#8220;, bedauert Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen. Dass Niedersachsen dieses Spiel mitmache, sei enttäuschend.<span id="more-6696"></span></p>
<p>Auf die Ablehnung der Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz durch die rot-grün bzw. links mitregierten Bundesländer im Bundesrat hatten Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen gehofft. Nach Verlauten haben heute die Länder BW, HE, RLP, SH und leider auch Nds ihre Zustimmung zu beiden Gesetzen zugesagt. HB hat immerhin die Zustimmung zum Freizügigkeitsgesetz verweigert. Die vom Bund bei diesem Kuhhandel gemachte Finanzusage von 1 Milliarde Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016. &#8222;Die vereinbarten Gesetzesverschärfungen werden hingegen über viele Jahre ihre diskriminierenden Wirkungen im Leben von Asylsuchenden und MigrantInnen entfalten.&#8220; erklärt Kai Weber. Die AsylblG-Novelle pfeift weitgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012. Auch künftig soll gelten, dass an unbefristeten Leistungseinschränkungen und Sanktionen, entwürdigenden Sachleistungen und einer ggf. lebensgefährlichen Minimalmedizin festgehalten wird. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar. Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeitsgesetz soll mit den Instrumenten von Wiedereinreisesperren und Kurzbefristungen des Aufenthalts zur Arbeitssuche den europäischen Gedanken eines Raums der Freiheit und des Rechts auch für grenzüberschreitend Arbeit und Zukunft Suchende konterkarieren. Der Text der heutigen Bund-Länder-Vereinbarung befindet sich in der Anlage.</p>
<p>Kai Weber &#8212; Flüchtlingsrat Niedersachsen Langer Garten 23 B D &#8211; 31137 Hildesheim Tel. 05121 &#8211; 15605 Fax 05121 &#8211; 31609 <a class="ecxmoz-txt-link-abbreviated" href="mailto:Mail:Kai.Weber@nds-fluerat.org">Mail:Kai.Weber@nds-fluerat.org</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Nov 2014 16:15:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
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					<description><![CDATA[Menschenwürdige Gesundheitsversorgung und Existenzminimum für Flüchtlinge sichern Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 27. November 2014 Am Freitag, 28. November 2014 stimmt der Bundesrat über die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Der Flüchtlingsrat Berlin<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen-2/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Menschenwürdige Gesundheitsversorgung und Existenzminimum für Flüchtlinge sichern<a href="http://www.aktionbleiberecht.de/?attachment_id=6682" rel="attachment wp-att-6682"><img decoding="async" class="alignright size-full wp-image-6682" src="http://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2014/11/Berlin.png" alt="Berlin" width="203" height="147" /></a></h2>
<p><strong><span style="color: #008000;"><a style="color: #008000;" href="http://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2014/11/PM_AsylbLG-abschaffen.pdf">Gemeinsame Pressemitteilung</a></span></strong> von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin vom 27. November 2014</p>
<p>Am Freitag, 28. November 2014 stimmt der Bundesrat über die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL fordern die Länder auf, die Gesetzesnovelle abzulehnen.<span id="more-6681"></span> Das Gesetz hält an verfassungswidrigen Kürzungen beim Existenzminimum, diskriminierenden Sachleistungen und einer lebensgefährlichen Minimalmedizin fest. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft, die Leistungsberechtigen müssen in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.</p>
<p>Die Bundesländer und Fachausschüsse des Bundesrates hatten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre class="ecxmoz-signature"><a title="" href="https://dub115.mail.live.com/ol/#_ftn1" name="_ftnref1">-- 
Flüchtlingsrat Berlin e.V. 
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin
Tel: 030/24344 5762
Fax: 030/24344 5763
</a><a class="ecxmoz-txt-link-abbreviated" href="http://www.fluechtlingsrat-berlin.de" target="_blank">www.fluechtlingsrat-berlin.de</a>

</pre>
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			</item>
		<item>
		<title>AsylbLG am Fr 28.11.2014 im Bundesrat</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/asylblg-am-fr-28-11-2014-im-bundesrat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2014 17:16:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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					<description><![CDATA[Stimmt Rot-Grün diesmal für die Fortsetzung der lebensgefährlichen Minimalmedizin?‏ Liebe KollegInnen, der Bundestag hat den Entwurf für ein novelliertes AsylbLG gemäß BT-Drs 18/2592 am 6. November 2014 in 2. und 3. Lesung unverändert beschlossen. Die SPD<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/11/asylblg-am-fr-28-11-2014-im-bundesrat/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Stimmt Rot-Grün diesmal für die Fortsetzung der lebensgefährlichen Minimalmedizin?‏</h2>
<p>Liebe KollegInnen,<br />
der Bundestag hat den Entwurf für ein novelliertes AsylbLG gemäß <span style="color: #008000;"><strong><a style="color: #008000;" href="http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/1802592_Novelle_AsylbLG.pdf" target="_blank">BT-Drs 18/2592</a></strong></span> am 6. November 2014 in 2. und 3. Lesung unverändert beschlossen. Die SPD verwies im AS-Ausschuss des Bundestages <i>&#8222;mit Stolz darauf, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nunmehr umgesetzt würden – und das in einem guten Gesetz.&#8220;</i>, vgl. Bericht des Ausschusses in <strong><span style="color: #008000;"><a style="color: #008000;" href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803073.pdf" target="_blank">BT-Drs 18/3073</a>.</span></strong><span id="more-6625"></span> Dabei wird die seit über zwei Jahren ausstehende Anpassung der Leistungshöhe, des Personenkreises und der Bezugsdauer an die Maßgaben des BVerfG-Urteils vom 18.7.2012 nur sehr unzureichend umgesetzt.</p>
<p>Jetzt besteht die Gefahr, dass bei der l<b>etzten noch zu überwindenden Abstimmungs-Hürde </b><span style="color: #008000;"><strong><a style="color: #008000;" href="http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/928/tagesordnung-928.html?nn=4353052" target="_blank">am 28.11.2014 im Bundesrat</a></strong></span> auch die RotGrünen, RotRoten und GrünRoten Länder, die sich seit dem BVerfG-Urteil öffentlich immer für die Abschaffung des AsylbLG positioniert haben, diesmal für das diskriminierende Sondergesetz stimmen werden.<br />
Nicht einmal der im AS-Ausschuss und auch im <strong><span style="color: #008000;"><a style="color: #008000;" href="http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0501-0600/513-1-14.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank">Bundesrat</a></span></strong> diskutierte Minimalkompromiss, alle AsylbLG Leistungsberechtigten ebenso wie Hartz IV Bezieher in die <b>gesetzliche Krankenversicherung</b> aufzunehmen, im Wege der Pflichtversicherung nach § 5 SGB V oder zumindest im Wege der Aushilfsversicherung nach § 264 Abs 2 SGB V, und damit wenigstens die übelsten, teils tödlichen Menschenrechtsverletzungen durch das AsylbLG zu stoppen, würde dann von den Ländern noch verfolgt.</p>
<p>Vgl zur Kritik des AsylbLG unsere ausführliche <strong><span style="color: #008000;"><a style="color: #008000;" href="http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Classen_AsylbLG_2014_AS-Ausschuss.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a></span></strong> (auf Seite 39 ff mit zahlreichen Beispielen zur lebensgefährlichen Minimalmedizin) und unsere<strong><span style="color: #008000;"> <a style="color: #008000;" href="http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Thesen_zur_AsylbLG_Novelle_2014.pdf" target="_blank">Thesen</a>.</span></strong></p>
<p>Lobbyarbeit ist daher gefragt, speziell bei den Landesregierungen<br />
* Hamburg<br />
* Bremen<br />
* NRW<br />
* Hessen<br />
* RH-Pfalz<br />
* BaWü<br />
* Brandenburg<br />
* Thüringen<br />
* Schleswig-Holstein<br />
* Niedersachsen<br />
und bei den Parteien der Grünen, der Linken und der SPD.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Georg Classen<br />
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin<br />
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763<br />
<a class="ecxmoz-txt-link-abbreviated" href="mailto:georg.classen@gmx.net">georg.classen@gmx.net</a><br />
<a href="http://www.fluechtlingsrat-berlin.de" target="_blank">http://www.fluechtlingsrat-berlin.de</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Krankenscheine für Flüchtlinge vom Oranienplatz und Gerhart- Hauptmann-Schule</title>
		<link>https://www.aktionbleiberecht.de/2014/07/keine-krankenscheine-fuer-fluechtlinge-vom-oranienplatz-und-gerhart-hauptmann-schule/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[emil]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Jul 2014 12:21:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingspolitik Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlingsprotest]]></category>
		<category><![CDATA[AsylbLG]]></category>
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					<description><![CDATA[Senat verweigert dringend nötige medizinische Versorgung Presseinformation vom 16. Juli 2014. / Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo übernimmt zwar die Kosten der Unterbringung und der monatlichen Geldleistungen für die Flüchtlinge vom Oranienplatz und<a class="moretag" href="https://www.aktionbleiberecht.de/2014/07/keine-krankenscheine-fuer-fluechtlinge-vom-oranienplatz-und-gerhart-hauptmann-schule/">Read More...</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Senat verweigert dringend nötige medizinische Versorgung</h2>
<p>Presseinformation vom 16. Juli 2014. / Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo übernimmt zwar die Kosten der Unterbringung und der monatlichen Geldleistungen für die Flüchtlinge vom Oranienplatz und die ehemaligen BewohnerInnen der Gerhart-Hauptmann-Schule, verweigert aber nachdrücklich die Ausstellung von Krankenscheinen. Schwerwiegende körperliche und psychische Erkrankungen wie Epilepsie, Hepatitis, Lungenentzündung, posttraumatische Belastungsstörungen und Angstpsychosen werden nicht behandelt. Auch die Nachversorge eines am Darm notoperierten Mannes wird verweigert.<span id="more-6237"></span> Die nach dem Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschriebenen Untersuchungen für BewohnerInnen von Gemeinschaftsunterkünften finden ebenfalls nicht statt.</p>
<p>Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Berliner Flüchtlingsrats erklärt dazu: „Es ist unverantwortlich, dass der Senat die Flüchtlinge zwar unterbringt, ihnen dabei aber das existenziellste aller Grund- und Menschenrechte verweigert &#8211; das Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung.“</p>
<p>Das Menschenrecht auf Gesundheit wird in Art. 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Art. 35 Europäische Grundrechtecharta garantiert. Das Grundrecht auf Gesundheit ist Teil des in den Verfassungsgerichtsurteilen zum ALG II und zum Asylbewerberleistungsgesetz bestätigten Grundrechts auf eine menschenwürdige Existenzsicherung.[1]</p>
<p>Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII sind die Flüchtlinge vom Oranienplatz und aus der Gerhart-Hauptmann-Schule leistungsberechtigt, auch hinsichtlich medizinischer Versorgung. Der &#8222;tatsächliche&#8220; Aufenthalt, verbunden mit materieller Bedürftigkeit (keine Krankenversicherung, kein ausreichendes Einkommen) reicht für den sozialrechtlichen Anspruch auf Existenzsicherung einschließlich Krankenhilfe aus.[2]</p>
<p>Durch die faktische Duldung der Flüchtlinge zunächst auf dem Oranienplatz-Camp und in der Gerhart-Hauptmann-Schule sowie durch die im Anschluss gewährte Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Geldzahlungen ist eine aufenthalts- und sozialhilferechtliche örtliche Zuständigkeit des Landes Berlin entstanden, die die Gewährung von Krankenhilfe einschließt (dazu ausführlich Gutachten von Prof. Fischer-Lescano und Klarstellung des Flüchtlingsrats, siehe unten).</p>
<p>In einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister haben Berliner ÄrztInnen am 23. Juli 2014 gefordert, die medizinische Versorgung für die Oranienplatz-Flüchtlinge zu gewährleisten (siehe unten). Auch die Beratungsteams von Diakonie und Caritas haben sich an die Sozialverwaltung gewendet und auf die Folgen der verweigerten medizinischen Versorgung ihrer KlientInnen hingewiesen. Das LAGeSo stellt sich jedoch weiterhin stur.</p>
<p>In einer E-Mail vom 11. Juli 2014 erklärt die zuständigen Abteilungsleiterin des LAGeSo den BeraterInnen des Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte, dass die Krankenhilfe nicht Teil der &#8222;freiwilligen&#8220; Leistungen sei, die der Senat in seinen diesbezüglichen Beschlüssen definiert habe. Die einzige Lösung sei, dass der Klient einen Asylantrag stelle, nur dann habe er Anspruch auf medizinische Leistungen. Bis dahin sei auf die Rettungsstationen der Krankenhäuser zu verweisen.</p>
<p>„Mit dieser Antwort verstößt das LAGeSo gegen die Pflicht, vollständige, richtige und unmissverständliche Auskunft zu erteilen. Bekanntlich gehört es nicht zu den Aufgaben der Rettungsstationen, eine laufende ambulante Krankenbehandlung sicherzustellen. Der an Epilepsie erkrankte Flüchtling muss auch nicht erst einen Asylantrag stellen um Medikamente zu erhalten, er ist bereits jetzt nach dem AsylbLG anspruchsberechtigt. Die Rechtslage ist nach internationalen Rechtsstandards, Grundgesetz und deutschem Sozialrecht eindeutig, Berlin muss auch medizinische Leistungen gewähren“, so Georg Classen.</p>
<p>Offensichtlich hat das LAGeSo Anweisung von Gesundheits- und Sozialsenator Czaja, rechtswidrig jegliche medizinische Versorgung zu verweigern. Der Flüchtlingsrat fordert den Senator auf, umgehend das menschenwürdige Existenzminimum nach dem AsylbLG einschließlich des Grundrechts auf Gesundheit sicherzustellen.[3]</p>
<p>Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-24344 57 62</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
Klarstellung des Flüchtlingsrats zum Anspruch auf Krankenscheine und zur leistungsrechtlichen Zuständigkeit Berlins: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Krankenscheine_Lampedusa.pdf<br />
Rechtsgutachten von Prof. Fischer-Lescano zum &#8222;Einigungspapiers Oranienplatz“: www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/themen/auslaender_asylrecht/140618_Rechtliche_Situation_der_Fluechtlinge_vom_Oraninienplatz.pdf</p>
<p>„Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung der Oranienplatzflüchtlinge“, offener Brief von Berliner ÄrztInnen an den Regierenden Bürgermeister Wowereit und Sozialsenator Czaja:<br />
www.fluechtlingsrat-berlin.de/lepton/media/pdf/OffenerBrief_medVersorgung.pdf</p>
<p>Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in Deutschland lebende In- und Ausländer gleichermaßen:<br />
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html<br />
[1] Das aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürdegrundsatz) und 20 Abs. 1 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) begründete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum umfasst die soziale Teilhabe und die physische Existenz, einschließlich des Grundrechts auf Gesundheit. Dieses Grundrecht steht Deutschen und Ausländern gleichermaßen zu, es muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Dabei ist die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren, so das Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 zum AsylbLG, Leitsatz 2 sowie Rn 120 f. Zum Menschenrecht auf Gesundheit vgl. ausführlich Flüchtlingsrat Berlin, Stellungnahme zum Entwurf des BMAS für ein verfassungskonformes AsylbLG, Seite 33 f., Juli 2014, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Stellungnahme_FR_Berlin_AsylbLG_2014_BMAS.pdf.<br />
[2] Anspruch haben Asylbewerber, Ausländer mit (faktischer) Duldung und ausreisepflichtige Ausländer ohne legalen Aufenthalt gleichermaßen nach § 1 Abs. 1 iVm § 4 AsylbLG, legal aufhältige Ausländer nach § 23 Abs. 1 iVm § 48 SGB XII.<br />
[3] Vgl. Urteil des BVerfG v. 18.07.2012, a.a.O.<br />
&#8212;<br />
Flüchtlingsrat Berlin e.V.<br />
Georgenkirchstr. 69-70<br />
10249 Berlin<br />
Tel: 030/24344 5762<br />
Fax: 030/24344 5763<br />
www.fluechtlingsrat-berlin.de</p>
<p>&nbsp;</p>
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