Wussten Sie, dass in Freiburg Menschen leben, die von der Bildung ausgeschlossen sind?

August 2008 hat der UN-Auschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) gerügt, dass u.a. in BaWü nicht alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten in die Schule gingen. Erst am 22. November 2008, drei Jahre zu spät, hat BaWü eine EU-Richtlinie umgesetzt und damit die Schulpflicht für genannte Kinder eingeführt.

Damit können sie auch eine weiterführende Schule besuchen. Studium, betriebliche Ausbildung, Weiterbildung etc. sind nach geltender Rechtslage nach wie vor sehr erschwert und ohne finanzielle Eigenmittel kaum möglich.

Sprachkurse müssen die Asylsuchenden von ihren 40 Euro Bargeld selbst bezahlen.

Flugblatt als PDF (~250 KB)

Weitere Informationen:

Flüchtlingskinder in der Schule