Zum 6.8.2016 ist die Einschränkung der Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge und vergleichbare Gruppen in Kraft getreten

 „Die neuen Wohnsitzauflagen und ihre sozialrechtlichen Auswirkungen“ – Arbeitshilfe

Prof. Dorothee Frings und RA’in Eva Steffen haben eine aktuelle Arbeitshilfe zur „Neuen Wohnsitzauflage und ihren sozialrechtlichen Auswirkungen“ erstellt.
Zum 6.8.2016 ist die Einschränkung der Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge und vergleichbare Gruppen in Kraft getreten (Integrationsgesetz vom 31.7.2016). Es enthält ausländerrechtliche Wohnsitzauflagen, teilweise mit Rückwirkungen auf den 1.1.2016 (§ 12a AufenthG), sozialrechtliche Leistungseinschränkung (§ 22 Abs. 1a SGB II, § 23 SGB XII) und neue Sonderzuständigkeiten (§ 36 Abs. 2 SGB II). Die Kommunen und Bundesländer versuchen nun die Neuregelung im Wege von Ordnungsverfügungen umzusetzen und die Jobcenter drohen mit Leistungsentzug bzw. stellen die Leistungen faktisch ein.
Um dieser Strategie der Leistungsversagung und Disziplinierung ein Stück etwa entgegen zu setzen haben die Kolleginnen die Arbeitshilfe erstellt, diese gibt es hier