Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Abschiebung nach Italien nur unter Auflagen

Dublin II Abschiebung nach Italien

EU-Mitgliedsstaaten dürfen Flüchtlinge nur noch dann nach Italien zurückschicken, wenn den Migranten bestimmte Rechte etwa zur gemeinsamen Unterbringung einer Familie garantiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Mehr Informationen  und  EGMR Tarakhel