Europäischer Gerichtshof: Spanien darf Flüchtlinge aus Melilla nicht direkt abschieben

„Mit dem Urteil stellt der EGMR klar: Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig…“

MIGAZIN 05.10.2017 | Spanien darf Menschen, die sich über die Grenzzäune in seine nordafrikanischen Enklave Melilla flüchten, nicht ohne Weiteres abschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg entschieden, der zugleich zwei jungen Männern aus Mali und der Elfenbeinküste jeweils 5.000 Euro Schadenersatz zusprach. Spanien habe mit der Übergabe an die Behörden des angrenzenden Marokko das Verbot der Kollektivausweisung und das Recht auf wirksame Beschwerde verletzt, hieß es in der Begründung. (AZ: 8675/15)

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