Abschiebung im Autohaus Saxe

„Ja, wir sind fest davon ausgegangen, dass so eine Abschiebung überhaupt nicht passieren kann…“

Leipziger Internet Zeitung | „Allmählich ist offenbar ein Art Sonderrecht entstanden, wenn es um die Arbeit der Ausländerbehörde Leipzig geht. Wie sonst ist es wohl zu erklären, dass trotz anders lautender Gesetzgebung über den Verbleib von Flüchtlingen im Falle einer Ausbildung oder Arbeitsaufnahme am Dienstag, dem 5. September 2017, zwei Polizeibeamte das Autohaus Saxe betraten, um einen Lehrling des Unternehmens zur Abschiebung abzuholen. Ein weiterer Fall in Sachsen, deren Hintergründe mehr als fraglich sind, ein ganzes Unternehmen mit 93 Mitarbeitern perplex zurücklässt und ohne rechtsstaatliche Wege wie zum Beispiel eine ordentliche Gerichtsverhandlung auskommt.“ Zum Artikel