Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

PRO ASYL: Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen drohen

Presseerklärung PRO ASYL e.V. | „Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. Dies ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL verfassungswidrig. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling: Es muss befürchtet werden, dass nicht kontrolliert werden kann, dass auch private Daten wie Kontakte zu AnwältInnen, ÄrztInnen oder UnterstützerInnen abgegriffen werden. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den »Großen Lauschangriff« Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden.“

Bundestag, 1. Lesung: 9.03.17
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.03.17
Bundestag, 2. und 3. Lesung: 23.03.17
Bundesrat, 2. Durchgang: 31.03.17

Eine Sachverständigen-Anhörung zu diesem Gesetz ist am 20.03. von 16.00 – 18.00 Uhr geplant.

Kabinettsentwurf

Besprechung Bundeskanzlerin

2017-02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf

06 03 2017 Stellungnahme Paritätischer f